Handel in der EU

Gültige Pflanzengesundheits-VO (EU) 2016/2031 seit 14. Dezember 2019

Die EU-Pflanzengesundheitsvorschriften regeln die Verbringung und den Handel bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderer Gegenstände, die potenzielle Träger von Schadorganismen sind.

Innerhalb der EU umfassen diese Regeln:

  • Kontrollen am Produktionsort während der Vegetationsperiode und unmittelbar nach der Ernte
  • Registrierung der Pflanzenproduzenten
  • Ausstellen von Pflanzenpässen, vorausgesetzt die Bedingungen für das Innergemeinschaftliche Verbrinden werden eingehalten

Mehr dazu erfahren Sie hier

EG-Qualität

Unterliegen die Pflanzen als Vermehrungsmaterial von bestimmten Arten von Obst, Zierpflanzen, Ziergehölzen und Gemüse zudem der Anbaumaterialverordnung (AGOZV), so gelten weitere Verpflichtungen und Anforderungen an die Kennzeichnung.

Schutzgebiete:

Es gibt Gebiete innerhalb der EU bzw. innerhalb eines Mitgliedstaates, die für sich einen besonderen Schutz in Anspruch nehmen, weil dort ein Quarantäneschaderreger - z. B. Feuerbrand – (noch) nicht vorkommt. Dies sind so genannte „Schutzgebiete“, in die Wirtspflanzen dieser Schaderreger nur verbracht werden dürfen, wenn sie die besonderen Anforderungen erfüllen und - nach Bestätigung durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst - gesondert auf dem Pflanzenpass gekennzeichnet sind.

Pflanzengesundheitsuntersuchungen:

In Betrieben, die der Registrierpflicht unterliegen und ermächtigt sind Pflanzenpässe auszustellen, finden mindestens einmal jährlich Pflanzengesundheitsinspektionen statt. Um das Auftreten neuer, gefährlicher Schadorganismen frühzeitig zu erkennen, werden außerdem Monitorings in Betrieben, Öffentlichem Grün, in der freien Landschaft sowie im Forst durchgeführt.

Link zum Online-Guide für Pflanzenpassaussteller auf der JKI-Seite

Ansprechpartner

  • Stephan Monien

    Grüner Kamp 15-17
    24768 Rendsburg

    Tel. +49 4331 9453-390 Mobil +49 160-7112703
    Fax +49 4331 9453-399
    smonien@lksh.de

    Koordination der Pflanzengesundheit in Schleswig-Holstein, Pflanzengesundheitskontrolle, Export, Import, IPPc-Bestimmungen zu Verpackungsholz

  • Heike Nitt

    Thiensen 22
    25373 Ellerhoop

    Tel. +49 4120 7068-207 Mobil keine Angabe
    Fax +49 4120 7068-212
    hnitt@lksh.de

    Pflanzengesundheitskontrollen mit den Schwerpunkten Ziergehölze und Zierpflanzen