Die Landwirtschaftskammer ehrt Arbeitnehmer/innen, die langjährig hauptberuflich 25, 40 oder 50 Jahre in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft oder des Gartenbaus tätig waren.
Für die Berufs- und Branchenverbundenheit wird eine Ehrenurkunde überreicht und eine Geldprämieausbezahlt.
25 Jahre -> 150 €
40 Jahre -> 250 €
50 Jahre -> 300 €
Pro Jahr können drei Arbeitnehmer/innen mit Urkunde und Geldprämie im Wert von 250 € von der Landwirtschaftskammer für außerordentliche Leistungen geehrt werden. Ausgezeichnet wird:
Anmeldefrist für alle Ehrungsanträge für außergewöhnliche Leistungen ist der 15. September des laufenden Jahres.