Integrierter Pflanzenschutz

Abfrage zum integrierten Pflanzenschutz

Viele Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS) werden bereits seit langem in der landwirtschaftlichen Praxis umgesetzt. Die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des IPS bei der Durchführung des Pflanzenschutzes ist jedoch auch gesetzlich in § 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) vorgeschrieben. Die Grundsätze sind im Anhang III der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden europaweit für alle Mitgliedsstaaten verbindlich festgelegt.

Um einen besseren Überblick über den Stand des IPS in der Praxis zu erhalten, haben Bund und Länder gemeinsam einen Fragebogen entwickelt.

Dieser beinhaltet Fragen zur Umsetzung der Grundsätze des IPS im jeweiligen Betrieb. Die Maßnahmen, die in Ihrem Betrieb bereits Anwendung finden, können Sie darin abhaken.

Deshalb bitten wir Sie als Betrieb und Anwender von Pflanzenschutzmitteln um Ihre Unterstützung und aktive Mithilfe, indem Sie diesen Fragebogen für Ihren Betrieb ausfüllen und an uns per Mail zurücksenden:

an: psd-rendsburg@lksh.de, Betreff „IPS-Fragebogen“.

Die Ergebnisse werden bei uns anonym ausgewertet. Dadurch erhalten wir einen Überblick über die Ist-Situation und können die Ergebnisse in der Beratung, in Fachveranstaltungen und bei PS-Fortbildungen berücksichtigen.

Ein ausgefüllter Fragebogen verbleibt auf Ihrem Betrieb. Zukünftig muss die Umsetzung des IPS auch im Rahmen der Fachrechtskontrollen abgefragt werden. Auch dafür wird der Fragebogen verwendet.

Als Hilfestellung zum Thema IPS steht Ihnen die Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes - Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation“ zur Verfügung.