Chemische Pflanzenschutzmittel nur im Ausnahmefall

Auch in Klein- und Hausgärten sind die Pflanzen nicht sicher vor Krankheiten und Schädlingen. Dem vorbeugenden Pflanzenschutz sowie biologischen, biotechnischen und mechanischen Pflanzenschutzmaßnahmen kommen im Haus- und Kleingarten besondere Bedeutung zu. Im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes ist der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß zu begrenzen und sollte im Haus- und Kleingarten nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Dabei ist zu beachten, dass Pflanzenschutzmittel, die im Haus- und Kleingarten eingesetzt werden können, speziell für diesen Bereich zugelassen werden. Auf der Verpackung ist dann vermerkt: „Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig“.
 

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Pflanzenschutzberatung für den Haus- und Kleingarten