Düngemittelverkehrskontrolle

Stichprobenhafte Kontrolle

Die Landwirtschaftskammer ist beauftragt, die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorschriften („Gesetzliche Grundlagen“) in Schleswig-Holstein zu überwachen. Schwerpunkte der Überwachung bilden die stichprobenartige Kontrolle von Düngemitteln auf ordnungsgemäße Kennzeichnung sowie die analytische Überprüfung der gekennzeichneten Nährstoffgehalte.

Wirtschaftsdünger (Gülle, Gärreste, Festmist) zählen ebenfalls zu den Düngemitteln und sind bei Abgabe an andere Betriebe ab einer Menge von 200 t/Jahr ordnungsgemäß zu kennzeichnen.

Neben den grundsätzlich zu kennzeichnenden Hauptnährstoffen Stickstoff (N), Phosphat (P2O5) und Kaliumoxid (K2O) sowie der organischen Substanz sind bei Überschreitung von Kennzeichnungsschwellen auch Spurennährstoffe und weitere Nebenbestandteile zu deklarieren. Bei Wirtschaftsdüngern sind insbesondere Kupfer und Zink zu nennen, bei Geflügeltrockenkot zusätzlich die Kalkwirkung als basisch wirksame Bestandteile (CaO). Sollten Unsicherheiten hinsichtlich der Überschreitung von Kennzeichnungsschwellen bestehen, empfehlen wir stichprobenartige Analysen, um eine gesetzeskonforme Deklaration sicherzustellen.

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