Ausbildungsbetrieb – das sind die Voraussetzungen

Ausbildung darf nur durch eine/n anerkannte/n Ausbilder/in und auf einem anerkannten Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden (§ 27 ff BBiG).

Für die Anerkennung als Ausbildungsstätte müssen insbesondere folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Mindestgröße des Betriebes bzw. Mindestanforderungen an die Produktion
  • Bewirtschaftung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
  • Buchführungsgemäße Erfassung der Wirtschaftsergebnisse
  • Einwandfreier Zustand der Gebäude und der technischen Ausstattung
  • Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (Bescheinigung durch die SVLFG)
  • Kontinuierliche Anleitung des Auszubildenden

Für das Anerkennungsverfahren ist frühzeitig ein Antrag zu stellen. Dieser kann bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein im jeweiligen Beruf angefragt werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Ausbildungsvertrag nur eingetragen werden kann, wenn die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Gemäß dem Antrag sind einige Unterlagen einzureichen:

  • Nachweis der fachlichen Eignung (z.B. Zeugnis) des/der Ausbilders/in, ebenso der angemessenen Zeit der Berufspraxis sowie des Erwerbs von berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen
  • aktuelles erweitertes Führungszeugnis des/der Ausbilders/in und ggf. des/der Ausbildenden
  • Bescheinigung der SVLFG, dass die Unfallverhütungsvorschriften auf dem Betrieb eingehalten werden

Betriebliche Anforderungen an den künftigen Ausbildungsbetrieb sind in der jeweiligen Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte festgelegt:

  • Dr. Lena Voswinkel

    Grüner Kamp 15-17
    24768 Rendsburg

    Tel. +49 4331 9453-250 Mobil
    Fax
    lvoswinkel@lksh.de

    Grundsatzfragen Berufsausbildung, Ausbildungsberatung Tierwirt/in und Pflanzentechnologe/in