Düngung aktuell / FAQs

Unterschiedliche Sperrfristen innerhalb und außerhalb der N-Kulisse beachten

Ab Oktober sind Sperrfristen zu beachten. Durch die Düngeverordnung und Landesdüngeverordnung unterscheiden sich die Sperrzeiten in den einzelnen Kulturen deutlich.

 Sperrfristen ist in den Abbildungen 1 und 2   zum Heruntergeladen

Sperrfristen außerhalb der N-Kulisse

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Sperrfristen innerhalb der N-Kulisse

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FAQs Düngung / Düngeverordnung

FAQ Düngeverordnung: Alle Fragen auf einem Blick!

Ackerland: Düngebedarf im Herbst ermitteln und dokumentieren

Nach der Ernte der Marktfrüchte steht die Aussaat der dann folgenden Ackerkulturen in den kommenden Wochen an. Sollen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an N (> 1,5 % N in der TS), zum Beispiel Mineraldünger und Wirtschaftsdünger wie Gülle, Gärrückstände sowie die meisten Klärschlämme, nach der Ernte der vorigen Hauptfrucht ausgebracht werden, ist auch die Ableitung des Herbstdüngebedarfes zu ermitteln und zu dokumentieren. Dabei gilt es, den Stickstoffdüngebedarf unter Beachtung der Sperrfristen für die anstehenden Herbstsaaten nach Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) zu ermitteln, die sich für Flächen innerhalb und außerhalb der N-Kulisse unterscheiden.

Die Ermittlung des Düngebedarfs im Herbst muss schriftlich vor der Düngung vorliegen. Der Bedarf ist anhand der Entscheidungskriterien zur Herbstdüngung 2022 abzuleiten und zu dokumentieren.

Zusätzlich muss die aufgebrachte Düngemenge spätestens zwei Tage nach der Aufbringung aufgezeichnet werden. Die Einhaltung des ermittelten Düngebedarfes mit der dazugehörigen Düngedokumentation und der Sperrzeiten sind CC-relevant.

Der abgeleitete Herbstdüngebedarf ist für alle Schläge, die gedüngt werden sollen, nach Maßgabe des Rahmenschemas für die Stickstoffbedarfsermittlung auf Ackerland nach der Hauptfruchternte (2022) zu dokumentieren. Das aktuelle Rahmenschema sowie die Kriterien zur Ermittlung des N-Düngebedarfs nach der Hauptfruchternte zum Download unter https://www.lksh.de/landwirtschaft/duengung/duengebedarfsermittlung-duengeplanung-duengeplanungsprogramm/duengung-herbst/

bereit und können auch direkt im neuen Düngeplanungsprogramm der Landwirtschaftskammer umgesetzt werden.

Verpflichtende Düngeaufzeichnungen

Die Aufzeichung der tatsächlich durchgeführten Düngemaßnahme muss ab sofort spätestens zwei Tage nach jeder Düngungsmaßnahme erfolgen. Ebenso müssen Aufzeichnungen über die Beweidung nach Abschluss der Weidehaltung geführt werden. Die entsprechenden Formblätter, bzw. die Excel-Vorlagen dazu sowie die Zusammenstellung der Mindestwirksamkeiten von organisch und organisch-mineralischen Düngemitteln finden Sie hier:

Investitionsförderung zum Umwelt- und Klimaschutz bei Wirtschaftsdüngeranwendung

Mit dem Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) des Bundes werden Neuanschaffungen im Bereich der Anwendung von Wirtschaftsdünger in den kommenden vier Jahren gefördert.

Durch die Zuschussgewährung sollen insb. die durch die Verschärfungen der Düngeverordnung erforderlich gewordenen Investitionen für Ausbringtechnik, Lagerung und Aufbereitung von Wirtschaftsdünger abgemildert werden. Welche Investitionen förderfähig sind ergibt sich aus einer Positivliste, die noch nicht vorliegt.

Weitere Informationen unter „Förderung“.

N-Kulisse auf Feldblockebene einsehbar

Die konkrete Darstellung der Flächen, welche sich innerhalb der neu ermittelten N-Kulisse befinden, ist über den
Link Feldblockfinder

einsehbar.

Auf den Flächen in der neu ermittelten Nitratkulisse gelten ab dem 18.11.2022 neben den Anforderungen der Bundes-Düngeverordnung (§13a Absatz 2 (DüV)) drei zusätzliche länderspezifische Anforderungen, die in der neugefassten Landesdüngeverordnung geregelt werden.