Beim Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln ist:
Die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung hat Einfluss auf die Cross-Compliance, durch die die Landwirte seit 2005 angehalten werden, bestimmte durch die EU erlassene Umwelt- und Tierschutz-Richtlinien einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebsprämie gekürzt werden, oder es drohen Bußgelder.
Anforderungen an die befristete Feldrandlagerung von Festmist und die Bereitstellung separierter Güllen/Gärsubstrate_