Beim Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln ist:
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Nach §12 DüV sind folgende Lagerkapazitäten vorzuweisen:
Die Berechnung der Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger kann über eine Excel-Anwendung erfolgen (bitte auf der verlinkten Seite nach unten scrollen).
Anforderungen an die befristete Feldrandlagerung von Festmist und die Bereitstellung separierter Güllen/Gärsubstrate_