Förderung in der Bildung

Förderung von Weiterbildungen durch die EU (ELER) und das Land SH (MLLEV) - 2023

Im Rahmen des Landesprogramms ländlicher Raum (LPLR) werden Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen aus Mitteln der Europäischen Union (ELER) und des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) gefördert. Zu den förderfähigen Veranstaltungen zählen insbesondere halb- bis mehrtägige Seminare, Lehrgänge, Arbeitskreise, Workshops und Coachings. 

Die Förderung kommt den förderfähigen Teilnehmenden indirekt zu Gute, da sie nur eine verminderte Teilnahmegebühr zu tragen haben. Verpflegungs- und Unterkunftskosten sind nicht förderfähig.
In Abhängigkeit vom beruflichen Status ergeben sich zwei verschiedene Gebührengruppen:

Gebührengruppe 1:
Bei Teilnehmenden aus Betrieben der landwirtschaftlichen Produktion (Primärproduktion gem. Art. 42 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, inkl. Gartenbau und Forst) und sonstige Personen der Agrarwirtschaft (Fachschullehrer, sonstige Bedienstete öffentlicher Dienst, Privatteilnehmer) wird ein festgelegter Teilnahmebeitrag erhoben.
Bei Veranstaltungen zu Themen mit herausgehobenem öffentlichem Interesse ist die Teilnahme gebührenfrei.

Gebührengruppe 2:
Für Teilnehmende von im ländlichen Raum tätigen klein- und mittelständigen Unternehmen (KMU), die nicht in den Geltungsbereich von Art. 42 AEUV fallen (z. B. Dienstleistungsunternehmen, Garten und Landschaftsbau, Gartenpflege, eigenständige hofnahe Unternehmen ohne Produktionsbetrieb, Maschinenringe, Betriebshilfsdienste, Beratungsorganisationen, Lohnunternehmen, Fischerei) ist ein höherer Teilnahmebeitrag zu entrichten in Höhe von:
a) kleine Unternehmen (bis 49 Beschäftigte 1 und bis zu 10 Mio. € Umsatz 2); Seminargebühr: 30 % der beihilfefähigen Kosten (KMU 30 %)
b) mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte 1 und 10 bis 50 Mio. € Umsatz 2); Seminargebühr: 40 % der beihilfefähigen Kosten (KMU 40 %)

1 Die Mitarbeiterzahl entspricht der Anzahl der während eines Jahres beschäftigen Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden nur entsprechend ihres Anteils berücksichtigt. Auszubildende sind nicht zu berücksichtigen.
2 In den letzten zwei vorliegenden Jahresabschlüssen.

In den Seminarbeschreibungen sind die Gebührensätze für die beiden Gruppen unter „Teilnahmebeitrag“ aufgeführt.


Die ausgewiesenen Teilnahmebeiträge beinhalten

  • eine geförderte, verminderte Teilnahmegebühr
  • bei halbtägigen Seminaren eine Getränkepauschale. Die Getränkepauschale beträgt 7,50 €pro Person. Sie wird auf der Teilnehmerrechnung ausgewiesen und auch bei Nichtinanspruchnahme fällig. Die Getränkekosten sind nicht förderfähig.
  • bei ein- und mehrtägigen Seminaren eine Verpflegungspauschale (sofern nicht anders angegeben). Die Verpflegungspauschale beträgt 20 € pro Person/Tag. Sie wird auf der Teilnahmerechnung ausgewiesen und auch bei Nichtinanspruchnahme der Verpflegung fällig. Die Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.

Die Förderbedingungen ab 2024 sind zur Zeit noch nicht abschließend geklärt. Sie werden zum Jahresende 2023 hier veröffentlicht. Auskünfte erhalten Sie auch über die in der Seminarbeschreibung genannte Anmeldeadresse.

Weitere Fördermöglichkeiten für Seminare und Lehrgänge

In aller Regel sind Förderungen vor Beginn eines Lehrgangs/Seminars zu beantragen.

  • Qualifizierungsoffensive/WEITER.BILDUNG
    Gefördert werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen, mittleren und großen Unternehmen, ohne Berufsausbildung oder mit abgeschlossener Berufsausbildung, die mindestens 4 Jahre zurückliegt und die innerhalb des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln wollen bzw. in Engpassberufen tätig sind, in denen Fachkräftemangel
    herrscht. 
    Es werden Weiterbildungen gefördert, die außerhalb des eigenen Betriebes stattfinden, mehr als 160 Stunden umfassen und Maßnahmen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf neue Aufgabengebiete und Anforderungen
    vorbereiten oder gering qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Fachkräften machen.
    Es werden nur anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen bei bekannten Trägern (z. B. DEULA) gefördert.
    WEITER.BILDUNG - die Qualitätsoffensive
  • Qualifizierungsfonds Land- und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein (QLF S.H.) e. V.
    Gefördert werden Personen, die in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Teichwirtschaft, Fischzucht oder in Land- und Forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen tätig sind. Voraussetzung ist, dass der Betrieb Arbeitnehmer/innen oder Auszubildende beschäftigt und für diese Personen Beiträge zum QLF entrichtet.
    www.qlf-sh.de
  • Weiterbildungsbonus SH
    Gefördert werden Beschäftigte, Auszubildende, Selbstständige oder Inhaber/innen von Unternehmen, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben. Nach den aktuellen Förderrichtlinien werden Weiterbildungsmaßnahmen der Landwirtschaftskammer nicht gefördert. Angebote der DEULA SH sind förderfähig.
    Weiterbildungsbonus 

Um eine passende Weiterbildungsförderung schneller zu finden, bietet die Fachkräfte Initiative des Landes Schleswig-Holstein einen Fördernavigator an, der durch Fragen zu den entsprechenden Möglichkeiten führt: weiterbilden-sh.de/foerdernavigator/ 

Aufstiegs-BAföG (MeisterBAföG)

Voraussetzungen:

Deutscher Staatsangehöriger
EU-Bürger oder andere ausländische Bürger

Vorqualifikation:
abgeschlossene Erstausbildung, Praxiszeit,
Bachelor, Studienabbrecher, Abiturienten mit Berufspraxis

  • Antragstellung
    • vor oder nach Beginn der Maßnahme
    • online möglich
     
  • Förderung
    - von aufeinander aufbauenden Fortbildungsstufen
    - ab August 2020: von Fortbildungen auf gleicher Stufe, wenn für die Berufsausübung fachlich erforderlich
  • Zuschuss
    • Maßnahmebeitrag bis zu 15.000 € insgesamt
      - Lehrgangskosten: 40 % als Zuschuss, 60 % als Darlehen (ab August 2020: 50 % als Zuschuss, 50 % als Darlehen)
      - Erstattung Prüfungsgebühren
      - Zuschuss fachpraktische Arbeit: 50 % der Materialkosten, max. 2.000 €

    • Vollzeitmaßnahmen: Unterhaltsbeitrag, Zuschlag Kinderbetreuung
      - 50 % als Zuschuss (ab August 2020: 100 % als Zuschuss)
      - Anrechnung von Einkommen und Vermögen
     
  • Darlehen
    • Effektiv-Zins zur Zeit < 1% (ab 2023 zinsfrei)
    • zins- und tilgungsfrei während der Maßnahme und danach, insgesamt bis zu 6 Jahre
    • danach Rückzahlung innerhalb 10 Jahren
    • vorzeitige Tilgung ist möglich
    • Freistellung von Rückzahlung bei geringem Einkommen für längstens 5 Jahre
    • Erlass von 40 % des Restdarlehens bei Bestehen der Prüfung (ab August 2020: 50 %)
    • weiterer (ab August 2020: vollständiger) Darlehenserlass bei Existenzgründung und Arbeitsplatzbeschaffung innerhalb von 3 Jahren
    • ab August 2020 vereinfachte Bedingungen für Darlehenserlass


Weitere Informationen:
Investitionsbank Schleswig-Holstein Gartenstraße 9
24103 Kiel
Tel.: +49 431 99 05-4444
www.ibank-sh.de
www.aufstiegs-bafög.info

Berufsschulabsolventen

Weiterbildungsstipendium

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung Gemeinnützige Gesellschaft mbH

Berufsabsolventen mit einer Note besser als 1,9 werden von der Landwirtschaftskammer jeweils im November aufgefordert, sich bis zum 15. Dezember eines Jahres für ein Stipendium des Bundes-Bildungsministeriums zu bewerben. Im Einzelfall ist auch eine Aufnahme als Stipendiat aufgrund einer besonders begründeten Empfehlung der Berufsschule oder des Arbeitgebers möglich. Die wenigen Stipendiumsplätze zur Förderung junger Berufstätiger werden paritätisch entsprechend der Anzahl der Auszubildenden in den einzelnen Grünen Berufen vergeben. Zum Jahresanfang wird das Auswahlverfahren durchgeführt.

  • Höchstalter 24 Jahre
  • Förderdauer 3 Jahre
  • maximal 8.700 €
    Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungsmaßnahmen wie zum Beispiel:
  • berufliche Aufstiegsfortbildung (z. B. Fachschule, Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung)
  • Spezialisierungslehrgänge
  • fachübergreifende Maßnahmen (z. B. Computerkurs)
  • persönlichkeitsbildende Maßnahmen (z. B. Rhetorik)
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit fachlich/inhaltlich aufbauen.
    Die Bildungsmaßnahmen wählt der Stipendiat/die Stipendiatin selbst aus. Vor Beginn der Maßnahme muss ein Antrag gestellt werden. Eine Berufstätigkeit muss mit mind. 15 Stunden je Woche nachgewiesen werden. Eine Freistellung hiervon erfolgt bei langfristigen Vollzeitmaßnahmen. Die zuständige Stelle für die Abwicklung dieser Begabtenförderung im Agrarbereich in Schleswig-Holstein ist die Landwirtschaftskammer. Weitere Informationen finden Sie unter www.weiterbildungsstipendium.de

Ansprechpartner

Stiftung für Begabtenförderung der Deutschen Landwirtschaft e.V.

Diese Stiftung wird durch mehrere Agrarverbände getragen und fördert ebenfalls junge Berufstätige, auch nach einem Hochschulabschluss. Das Höchstalter beträgt 35 Jahre. Der Notendurchschnitt des Berufs- oder Fachschulabschlusses oder der Meisterprüfung muss 2,0 oder besser sein. Eine Aufnahme ist auch bei einer Teilnahme an einem Bundesentscheid eines Berufswettbewerbes oder bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit in führender Funktion in einer landwirtschaftlich-berufsständischen Organisation o. ä. möglich.

Gefördert wird die Teilnahme an berufsbezogenen, von der Stiftung anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 3.600 €. Auch die Förderung von Auslandspraktika ist möglich. Informationen sind erhältlich bei der

Stiftung für Begabtenförderung der Deutschen Landwirtschaft e.V.
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: +49 30 31904214
Stiftung.begabtenfoerderung@bauernverband.net
www.stiftung-begabtenfoerderung-agrar.de 

Auszubildende und Ausbildungsplatzsuchende

Berufsausbildungsbeihilfen (BAB)

Während der beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Maßnahme kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewährt werden. Gefördert werden:

  • Auszubildende, die während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.
  • Auszubildende, die älter als 18 Jahre sind oder verheiratet sind (oder waren) oder mindestens ein Kind haben, können auch eine BAB erhalten, wenn sie zwar außerhalb aber in der Nähe des Elternhauses leben.
  • Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, wenn die Maßnahme zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder zur Aufnahme einer Arbeit erforderlich ist.

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe ist abhängig vom Gesamtbedarf (Lebensunterhalt, Fahrkosten, sonstige Aufwendungen) für die Ausbildung oder die berufsvorbereitende Maßnahme und dem anzurechnenden Einkommen (Auszubildende/r, Ehepartner, Eltern), wenn die BAB für die Ausbildung gewährt wird.

Verfahrensweg: Beratung und Antragstellung bei der Berufsberatung der örtlichen Agentur für Arbeit.

Berufsausbildungsbeihilfe: Informationen der Agentur für Arbeit

EQ (Einstiegsmöglichkeiten Jugendlicher)

Für junge Menschen unter 25 Jahre, die Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden und die über die regional zuständigen Arbeitsagenturen bis zum 30. September eines Jahres noch nicht vermittelt werden konnten, gibt es die Möglichkeit, an einer Einstiegsqualifizierung teilzunehmen.

Die Einstiegsqualifizierung ist ein Praktikum von 6 bis 12 Monaten Dauer, in dem der und die Jugendliche lernt, sich auf ein Berufsleben einzustellen und vorzubereiten. Die Vermittlung erfolgt über die regional zuständige Arbeitsagentur. Der aufnehmende Betrieb kann finanziell gefördert werden.
Nach Beendigung des Praktikums stellt der Betrieb dem/der Jugendlichen ein Betriebliches Zeugnis aus und von der Landwirtschaftskammer erhält er/sie ein Zertifikat.

Schwerpunkte der Ausbildung:

4 Fachrichtungen stehen zur Auswahl: Landwirtschaft, Gartenbau, Pferdewirtschaft, Hauswirtschaft

  • Kennenlernen des Betriebes mit seinen Zusammenhängen und Abläufen
  • Beachten von Arbeitssicherheit und Umweltschutz
  • Handhabung und Wartung von Maschinen u. Geräten kennenlernen
  • In der Pflanzenproduktion und in der Tierproduktion mitarbeiten

Assistierte Ausbildung

Durch das am 01.05.2015 in Kraft getretene Programm „Assistierte Ausbildung“ (AsA) können benachteiligte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe vor Beginn der Ausbildung und/oder während der betrieblichen Berufsausbildung kontinuierlich unterstützt werden. Ziel ist, auch leistungsschwächeren jungen Menschen einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen.

Auszubildende können unter anderem durch sozialpädagogische Begleitung, Stützunterricht und Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung bzw. bei der Konfliktbewältigung gestärkt werden. Auch für Ausbilder/-innen gibt es Angebote, zum Beispiel durch gezielte Beratung und Coaching. Die assistierte Ausbildung ist kein Sonderweg, sondern eine Begleitung in der regulären betrieblichen Berufsausbildung.

Die Maßnahmen zur assistierten Ausbildung beginnen zum Ausbildungsjahr 2015/2016. Mit der Durchführung der Maßnahmen werden Maßnahmenträger/Bildungsanbieter beauftragt. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.

Ansprechpartner ist für Jugendliche bzw. deren Eltern die örtliche Berufsberatung, für Betriebe der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder die Arbeitgeber-Hotline +49 800 4555520.

Informationen der Agentur für Arbeit Assistierte Ausbildung (AsA) | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)