Im Rahmen des Landesprogramms ländlicher Raum (LPLR) werden Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen aus Mitteln der Europäischen Union (ELER) und des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) gefördert. Zu den förderfähigen Veranstaltungen zählen insbesondere halb- bis mehrtägige Seminare, Lehrgänge, Arbeitskreise, Workshops und Coachings. Veranstaltungen, für die eine eine Förderung beantragt ist, sind entsprechend ausgewiesen.
Die Förderung kommt den förderfähigen Teilnehmenden indirekt zu Gute, da sie nur eine verminderte Teilnahmegebühr zu tragen haben. Verpflegungs- und Unterkunftskosten sind nicht förderfähig.
In Abhängigkeit vom beruflichen Status ergeben sich zwei verschiedene Gebührengruppen:
Gebührengruppe 1:
Bei Teilnehmenden aus Betrieben der landwirtschaftlichen Produktion (Primärproduktion gem. Art. 42 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, inkl. Gartenbau und Forst) und sonstige Personen der Agrarwirtschaft (Fachschullehrer, sonstige Bedienstete öffentlicher Dienst, Privatteilnehmer) wird ein festgelegter Teilnahmebeitrag erhoben.
Bei Veranstaltungen zu Themen mit herausgehobenem öffentlichem Interesse ist die Teilnahme gebührenfrei.
Gebührengruppe 2:
Für Teilnehmende von im ländlichen Raum tätigen klein- und mittelständigen Unternehmen (KMU), die nicht in den Geltungsbereich von Art. 42 AEUV fallen (z. B. Dienstleistungsunternehmen, Garten und Landschaftsbau, Gartenpflege, eigenständige hofnahe Unternehmen ohne Produktionsbetrieb, Maschinenringe, Betriebshilfsdienste, Beratungsorganisationen, Lohnunternehmen, Fischerei) ist ein höherer Teilnahmebeitrag zu entrichten in Höhe von:
a) kleine Unternehmen (bis 49 Beschäftigte 1 und bis zu 10 Mio. € Umsatz 2); Seminargebühr: 30 % der beihilfefähigen Kosten (KMU 30 %)
b) mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte 1 und 10 bis 50 Mio. € Umsatz 2); Seminargebühr: 40 % der beihilfefähigen Kosten (KMU 40 %)
1 Die Mitarbeiterzahl entspricht der Anzahl der während eines Jahres beschäftigen Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden nur entsprechend ihres Anteils berücksichtigt. Auszubildende sind nicht zu berücksichtigen.
2 In den letzten zwei vorliegenden Jahresabschlüssen.
In den Seminarbeschreibungen sind die Gebührensätze für die beiden Gruppen unter „Teilnahmebeitrag“ aufgeführt.
Die ausgewiesenen Teilnahmebeiträge beinhalten
Um eine passende Weiterbildungsförderung schneller zu finden, bietet die Fachkräfte Initiative des Landes Schleswig-Holstein einen Fördernavigator an, der durch Fragen zu den entsprechenden Möglichkeiten führt: weiterbilden-sh.de/foerdernavigator/
Voraussetzungen:
Deutscher Staatsangehöriger
EU-Bürger oder andere ausländische Bürger
Vorqualifikation:
abgeschlossene Erstausbildung, Praxiszeit,
Bachelor, Studienabbrecher, Abiturienten mit Berufspraxis
Weitere Informationen:
Investitionsbank Schleswig-Holstein Gartenstraße 9
24103 Kiel
Tel.: +49 431 99 05-4444
www.ibank-sh.de
www.aufstiegs-bafög.info
Berufsabsolventen mit einer Note besser als 2,0 werden von der Landwirtschaftskammer jeweils im November aufgefordert, sich bis zum 15. Dezember eines Jahres für ein Stipendium des Bundes-Bildungsministeriums zu bewerben. Im Einzelfall ist auch eine Aufnahme als Stipendiat aufgrund einer besonders begründeten Empfehlung der Berufsschule oder des Arbeitgebers möglich. Die wenigen Stipendiumsplätze zur Förderung junger Berufstätiger werden paritätisch entsprechend der Anzahl der Auszubildenden in den einzelnen Grünen Berufen vergeben. Zum Jahresanfang wird das Auswahlverfahren durchgeführt.
Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungsmaßnahmen wie zum Beispiel:
Die Bildungsmaßnahmen wählt der Stipendiat / die Stipendiatin selbst aus. Er / sie muss sie vor deren Beginn beantragen. Er / sie muß berufstätig (mind. 15 Stunden je Woche) oder arbeitssuchend sein. Eine Freistellung hiervon erfolgt bei langfristigen Vollzeitmaßnahmen.
Zuständige Stelle für die Abwicklung dieser Begabtenförderung im Agrarbereich in Schleswig-Holstein ist die Landwirtschaftskammer. Die möglichen Kandidaten werden angeschrieben und informiert.
Weitere Informationen sind unter www.weiterbildungsstipendium.de
oder unter Ansprechpartner erhältlich.
Diese Stiftung wird durch mehrere Agrarverbände getragen und fördert ebenfalls junge Berufstätige, auch nach einem Hochschulabschluss. Das Höchstalter beträgt 30 Jahre. Der Notendurchschnitt des Berufs- oder Fachschulabschlusses oder der Meisterprüfung muss 2,0 oder besser sein. Eine Aufnahme ist auch bei einer Teilnahme an einem Bundesentscheid eines Berufswettbewerbes oder bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit in führender Funktion in einer landwirtschaftlich-berufsständischen Organisation o. ä. möglich.
Gefördert wird die Teilnahme an berufsbezogenen, von der Stiftung anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 3.000 €. Auch die Förderung von Auslandspraktika ist möglich. Informationen sind erhältlich bei der
Stiftung für Begabtenförderung der Deutschen Landwirtschaft e.V.
In der Wehrhecke 1c
53125 Bonn
Tel.: +49 228 9265720
Fax: +49 228 9265715
Stiftung.begabtenfoerderung@bauernverband.net
www.stiftung-begabtenfoerderung-agrar.de
Während der beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Maßnahme kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewährt werden. Gefördert werden:
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe ist abhängig vom Gesamtbedarf (Lebensunterhalt, Fahrkosten, sonstige Aufwendungen) für die Ausbildung oder die berufsvorbereitende Maßnahme und dem anzurechnenden Einkommen (Auszubildende/r, Ehepartner, Eltern), wenn die BAB für die Ausbildung gewährt wird.
Verfahrensweg: Beratung und Antragstellung bei der Berufsberatung der örtlichen Agentur für Arbeit.
Berufsausbildungsbeihilfe: Informationen der Agentur für Arbeit
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) haben das Ziel, den Ausbildungserfolg zu sichern. Sie können bei Bedarf zu Beginn und jederzeit während der Ausbildung gewährt werden.
Ein spezieller Unterricht und gegebenenfalls begleitende sozialpädagogische Betreuung tragen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten bei und/oder fördern das Erlernen fachtheoretischer Kenntnisse und fachpraktischer Fertigkeiten. Dabei entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Bei Freistellungen des Jugendlichen für die Durchführung von ausbildungsbegleitenden Hilfen während der betrieblichen Ausbildungszeit kann die Ausbildungsvergütung anteilig erstattet werden. Der Zeitaufwand für abH beträgt 3–8 Stunden pro Woche.
Information und Antragstellung: örtliche Agentur für Arbeit
Ausbildungsbegleitende Hilfen:
Durch das am 01.05.2015 in Kraft getretene Programm „Assistierte Ausbildung“ (AsA) können benachteiligte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe vor Beginn der Ausbildung und/oder während der betrieblichen Berufsausbildung kontinuierlich unterstützt werden. Ziel ist, auch leistungsschwächeren jungen Menschen einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen.
Auszubildende können unter anderem durch sozialpädagogische Begleitung, Stützunterricht und Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung bzw. bei der Konfliktbewältigung gestärkt werden. Auch für Ausbilder/-innen gibt es Angebote, zum Beispiel durch gezielte Beratung und Coaching. Die assistierte Ausbildung ist kein Sonderweg, sondern eine Begleitung in der regulären betrieblichen Berufsausbildung.
Die Maßnahmen zur assistierten Ausbildung beginnen zum Ausbildungsjahr 2015/2016. Mit der Durchführung der Maßnahmen werden Maßnahmenträger/Bildungsanbieter beauftragt. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.
Ansprechpartner ist für Jugendliche bzw. deren Eltern die örtliche Berufsberatung, für Betriebe der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder die Arbeitgeber-Hotline +49 800 4555520.
Für junge Menschen unter 25 Jahre, die Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden und die über die regional zuständigen Arbeitsagenturen bis zum 30. September eines Jahres noch nicht vermittelt werden konnten, gibt es die Möglichkeit, an einer Einstiegsqualifizierung teilzunehmen.
Die Einstiegsqualifizierung ist ein Praktikum von 6 bis 12 Monaten Dauer, in dem der und die Jugendliche lernt, sich auf ein Berufsleben einzustellen und vorzubereiten. Die Vermittlung erfolgt über die regional zuständige Arbeitsagentur. Der aufnehmende Betrieb kann finanziell gefördert werden.
Nach Beendigung des Praktikums stellt der Betrieb dem/der Jugendlichen ein Betriebliches Zeugnis aus und von der Landwirtschaftskammer erhält er/sie ein Zertifikat.
4 Fachrichtungen stehen zur Auswahl: Landwirtschaft, Gartenbau, Pferdewirtschaft, Hauswirtschaft