Bewirtschaftungsmaßnahmen, bei denen die Grünlandnarbe mechanisch zerstört wird, sind in bestimmten Gebieten verboten oder erfordern oft Anträge, die in der Regel beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) zu stellen sind. Aufgrund verschiedener Gebietskulissen und Schutzgebiete sowie erforderlicher Stellungnahmen von fachkundigen Beratungsstellen kann diese Antragsstellung umfangreich und speziell sein. Der Entscheidungsbaum hilft dabei, sich einen Überblick über die Bestimmungen zu verschaffen, die auf den jeweiligen Dauergrünlandflächen gelten. Sind Eingriffe, die die Grünlandnarbe zerstören, möglich und sinnvoll, unterstützt der Entscheidungsbaum dabei, sich bei der Antragstellung für Genehmigungen oder Befreiungen zurechtzufinden. Darüber hinaus sind darin Informationen zum Glyphosateinsatz auf Dauergrünland enthalten.
Grundsätzlich sollte über ein angepasstes Management und eine regelmäßige Grünlandpflege vorbeugend gehandelt und nachhaltige Wege vorgezogen werden. Sind Reparaturen der Narbe nötig oder soll die Narbenzusammensetzung geändert werden, kann dies auch mit schonenden Maßnahmen erfolgen. Nur in Ausnahmefällen sollten Teilflächen der Dauergrünlandnarbe mechanisch zerstört werden, um Schäden zu reparieren.
Dann kann die Entscheidungshilfe zum Einsatz kommen. Sie wurde komplett überarbeitet und aktualisiert und ist auf der Homepage der Landwirtschaftskammer zu finden unter:
https://www.lksh.de/landwirtschaft/gruenland/dauergruenland/
Um die Produktivität von Grünlandflächen langfristig zu erhalten, müssen diese grundsätzlich differenziert nach Standort und Nutzungsziel bewirtschaftet werden. In jedem Frühjahr erfolgt eine sorgfältige Planung der durchzuführenden Grünlandpflege auf der Basis einer aktuellen Narbenbonitur. Die Maßnahmen Striegeln, Walzen und Nach- oder Übersaat entfernen Verfilzungen und sorgen für eine dichte Narbe. Bei der Auswahl des Saatguts spielen neben Kriterien wie Ertragserwartung und Ausdauer auch die Standortbedingungen eine Rolle. Wird die Pflege regelmäßig durchgeführt und auch Narbenschäden durch Bewirtschaftungsfehler weitgehend vermieden, kann die Grünlandnarbe nachhaltig in ihrer Qualität unverändert bleiben.
Welche Zeiten sich für die Durchführung am besten eignen, zeigt diese Grafik.
Wann sind welche Maßnahmen durchzuführen?
Die Maßnahmen des Frühjahrs finden zwischen der ersten Güllegabe und dem Einsetzen des Schossens der Bestände statt. Gut abgetrocknete Flächen sind dabei Voraussetzung. Wenn die Witterung nicht mitspielt, kann die Narbenpflege teilweise auf den Herbst verlegt werden.
Der Striegel
Die Walze
Empfehlungen zur Nachsaat
Lückenanteil % | empfohlene Maßnahme |
< 10 | Entwicklung beobachten |
10 - 15 | Übersaat* |
> 15 | Nachsaat |
* oberflächige Ausbringung zusammen mit mineralischer Düngung
Empfohlene Qualitätsstandardmischungen (QSM) für Dauergrünland*
* Quelle: Arbeitsgemeinschaft der norddeutschen Landwirtschaftskammern
Die sechs ertragreichsten Deutsch-Weidelgrassorten in den drei Reifegruppen
Von allen Futtergräsern kann sich Deutsches Weidelgras (Lolium perenne) wegen seiner konkurrenzkräftigen Jugendentwicklung am besten in der Altnarbe etablieren, zudem weist es einen sehr hohen Futterwert auf. Daher sind für eine Nachsaat im intensiv genutzten Grünland allgemein die Standardmischungen GV, GV-spät und GV-Klee am besten geeignet.
Kann Narbenqualität langfristig halten?
Wer nachhaltig eine gute Narbenqualität auf seinem Dauergrünland erhalten will, sollte einige grundlegende Tipps beachten:
Ausführliche Informationen finden Sie auch in der Bauernblattausgabe 09 vom 4. März 2023.
Eine schriftliche Düngebedarfsermittlung bildet im Grünland- und Feldfutterbau den Grundstein für einen standortgerechten Nährstofffahrplan für die Düngesaison und muss vor der Düngungsmaßnahme vorhanden sein. Vor dem Hintergrund der aktuell hohen Preise für mineralischen Stickstoffdünger sollte die effiziente Ausbringung von organischen Düngern sowie die Etablierung von Leguminosen wie Klee besonders im Fokus stehen.
Nach der Düngeverordnung (DüV) muss vor dem Ausbringen von wesentlichen Nährstoffmengen (mindestens 30 kg P2O5/ha bzw. 50 kg N/ha) eine Düngebedarfsermittlung durchgeführt werden. Die schriftliche Berechnung des Bedarfes an Stickstoff (N) und Phosphor (P) muss je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit bereits vor der ersten Düngegabe von mineralischen oder organischen Düngern dokumentiert werden. Der errechnete N-Düngebedarf ist als Obergrenze zu verstehen und darf nicht überschritten werden.
Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs
Außerhalb N-Kulisse
Innerhalb N-Kulisse:
Abzüge durch standortspezifische N-Nachlieferung
Leguminosen etablieren
Wirtschaftsdünger effizient einsetzen
Phosphordüngung
Grundnährstoffe und pH-Wert bedenken
Planungstool der Landwirtschaftskammer
Direkt zu den Übersichten N-Bedarfsermittlung Grünland
Tammo Peters,
Landwirtschaftskammer
Dr. Lars Biernat,
Landwirtschaftskammer