Forstliche Förderung

Wald naturnah erhalten

Mit der Richtlinie für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) kann die Waldbewirtschaftung unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Ziel der Förderung ist es, den Wald in Schleswig-Holstein unter wirtschaftlich angemessenen Bedingungen naturnah zu erhalten, zu pflegen und zu nutzen, um damit seine Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen nachhaltig zu sichern.

Wir empfehlen, dass vor Antragstellung die kostenlose Beratung zum Förderinhalt und -verfahren durch  einen Bezirksförster der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein in Anspruch genommen wird.

Die Zuwendungen stellen staatliche Beihilfen dar. Ein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach diesen Richtlinien besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde ist die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer mit Sitz in Bad Segeberg. Sie entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Was kann gefördert werden?

Antragsverfahren

Voraussetzungen

Wer finanzielle Fördermittel in Anspruch nehmen möchte, muss diese vor Durchführung der Maßnahme schriftlich beantragen. Erst nach dem Vorliegen eines Bewilligungsbescheides oder einer Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn dürfen die ersten Aufträge zur Umsetzung des Projektes vergeben und mit der Arbeit begonnen werden. Die förderungsfähigen Kosten müssen jedoch vom Antragsteller vorfinanziert werden. Für die Antragstellung sind die gültigen Formulare (siehe unter Download) zu verwenden.

Bitte beachten Sie auch die Zweckbindungsfristen. Mit der Förderung sind Auflagen verbunden, an die sich der Antragsteller halten muss.

Zuwendungen

Je nach Fördertatbestand, ist die Höhe der Zuwendung unterschiedlich. Die Zuwendungen werden in Form einer Anteilsfinanzierung, in der Regel zwischen 50 und 100 % der nachgewiesenen Nettokosten, berechnet. Genaue Informationen zur Förderung finden sich in der Richtlinie (siehe unter Download). Für Fragen stehen Ihnen auch gern unsere Berater zur Verfügung.

Ablauf der Antragstellung

  • Beratung durch den zuständigen Bezirksförster empfohlen
  • Schriftliche Antragstellung mit den erforderlichen Anlagen und einem ersten Kostenplan
  • Einreichung des Antrags bei der Forstabteilung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein in Bad Segeberg
  • Registrierung des Antrags bei der Forstabteilung und Prüfung der Richtlinienkonformität und Förderfähigkeit durch den zuständigen Bezirksförster und die Forstabteilung
  • Gegebenenfalls Ausstellung einer Bewilligung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn (Vorbewilligung) für den Antragsteller

Abrechnung und Prüfung nach Durchführung der Maßnahme

  • Darstellung der tatsächlichen Kosten in einem aktualisierten Kostenplan (AKP) durch den Antragsteller
  • Übergabe der Unterlagen über den zuständigen Bezirksförster an die Forstabteilung
  • Erstellung und Versand eines Zuwendungsbescheides auf Grundlage des AKP an den Antragsteller; zur Beschleunigung des Verfahrens gibt es hierzu eine Einverständniserklärung (EVE)
  • Rücksendung der EVE zusammen mit dem fertigen Verwendungsnachweises (VN) des Projektes einschließlich der dazugehörigen Belege an die Forstabteilung in Bad Segeberg
  • Abschließende Verwaltungskontrolle in Form einer Vor-Ort-Besichtigung (VOB) durch den zuständigen Bezirksförster
  • Versand des vollständigen Antrags zur Prüfung und Auszahlung an die Forstabteilung durch den zuständigen Bezirksförster
  • Sachliche und rechnerischer Prüfung durch die Bewilligungsbehörde
  • Auszahlung (vorhandene Haushaltsmittel vorausgesetzt)

Ansprechpartner für das Antragswesen

Infos zum Downloaden

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