Hier geht es zum Online-Meldeprogramm.
Anleitung zum Umgang mit dem Programm: hier.
Nach der Schleswig-Holsteinischen Landesverordnung zur Umsetzung von Meldepflichten bei Wirtschaftsdüngern müssen alle Wirtschaftsdüngermengen über 200 t Frischmasse im Jahr (abgegeben, befördert und aufgenommen) durch den Abgeber gemeldet werden. Dabei ist die Abgabe an einen anderen Verfügungsberechtigten zu melden. Eine Abgabe an denselben Verfügungsberechtigten ist nicht zu melden und liegt vor bei Abgaben zwischen:
Mehr-Personen-Gesellschaften erfüllen diese Definition nicht, so dass eine Abgabe von einem Landwirt an eine solche GmbH dokumentationspflichtig ist, auch wenn der Landwirt dort selbst Gesellschafter ist.
Bei Betriebsübergaben bzw. Neugründungen und damit einhergehender neuer Betriebsnummer ist diese noch nicht im Meldeprogramm hinterlegt. Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartner.
Die Verordnung sieht für die Meldepflicht zwei Fristen vor:
Die Meldungen können nur von autorisierten Personen vorgenommen werden. Die Betriebe können auf bereits bestehende Zugangsdaten zurückgreifen:
Meldung durch Dritte
Vermittler wie Nährstoffbörsen sowie Beförderer haben die Möglichkeit, eine Meldung für die Abgeber vorzunehmen. Dafür ist eine Vollmachtdes Abgebers erforderlich.Vermittler und Beförderer, die regelmäßig für mehrere Abgeber eine Meldung vornehmen, können die Angaben als Sammelmeldung übermitteln. Auskunft zur Schnittstellendefinition erteilen die Ansprechpartner bei der Landwirtschaftskammer.
Abweichende Dichte
Sofern 1 m3 Ihres Wirtschaftsdüngers nicht 1 t entspricht, können Sie dies hier umrechnen.
Die Bundesverordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern gibt eine Aufzeichnungspflicht innerhalb eines Monats nach Abschluss des Inverkehrbringens vor. Die Aufzeichnung kann automatisch mit der Abgabemeldung über das Meldeprogramm vorgenommen und ein Lieferschein ausgedruckt werden.
Es besteht die Möglichkeit, sich im Vorwege mit der Benutzeroberfläche vertraut zu machen. Dafür stellt die Landwirtschaftskammer eineDemoversion zur Verfügung. In dieser sind keine Echtdaten hinterlegt. Für die Anmeldung können beispielhafte Zugangskennungenverwendet werden.
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