Zuschuss für Unterbringungskosten bei Berufsschulunterricht

Auszubildende, die eine auswärtige Berufsschule besuchen und hierfür Unterbringungskosten zu tragen haben, können einen einmaligen Zuschuss von maximal 350 Euro pro Jahr erhalten. Das Förderprogramm des Landes gilt für Auszubildende, deren Wohnort und Ausbildungsbetrieb in Schleswig-Holstein liegt und die eine Landesfachklasse oder Bezirksfachklasse der Berufsschule mit Blockunterricht besuchen.

Die Unterbringungskosten müssen nachgewiesen werden. Der Antrag ist vor Beginn des ersten Unterrichtsblocks im Kalenderjahr, spätestens bis zum 30.11. einzureichen.  Zuständig ist das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufsbildung (SHIBB). Informationen und den Antragsvordruck finden Sie hier:

  • Martina Johannes

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    Fachbereichsleitung Bildung, Berufsausbildung, Weiterbildung, Arbeitnehmerberatung