Beratung Immissionsschutz

Die richtige Standortwahl für Stallanlagen und für geplante Wohnbebauung im ländlichen Raum ist von großer Bedeutung. Für fast alle landwirtschaftlichen Stallbauvorhaben und viele Wohnbauvorhaben wird eine gutachterliche Stellungnahme zum Immissionsschutz benötigt. Die Landwirtschaftskammer bietet Beratungen zur Standortwahl und gutachterliche Stellungnahmen durch Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) und der VDI-Richtlinien im Rahmen von Genehmigungsverfahren an.

Für fast alle landwirtschaftlichen Stallbauvorhaben und viele Wohnbauvorhaben im ländlichen Raum wird eine gutachterliche Stellungnahme zum Immissionsschutz benötigt. Die Landwirtschaftskammer bietet gutachterliche Stellungnahmen durch Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) und der VDI-Richtlinien im Rahmen von Genehmigungsverfahren an.

Für landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen werden gutachterliche Stellungnahmen nicht nur zur Geruchsimmission, sondern auch für heute oft benötigte Betrachtungen zur Ammoniakimmission und Stickstoffdeposition gegenüber Schutzgebieten oder Staub- und Bioaerosolprognosen erarbeitet.

Für die Genehmigung von Wohnbebauung wird meist eine Beurteilung der Immissionssituation gefordert, wenn landwirtschaftliche Tierhaltungen in der Umgebung ansässig sind. Die Landwirtschaftskammer bietet sowohl für die Bauleitplanung von Gemeinden als auch für einzelne private Wohnbauvorhaben eine Beurteilung der Immissionssituation an.

Hier finden Sie mehr Informationen zum Immissionsschutz.