Sofern kein entsprechender Abschluss wie beispielsweise im Beruf Landwirt/-in, Forstwirt/-in, Gärtner/-in vorliegt, kann man sich in einem Lehrgang zum Neuerwerb der Pflanzenschutzsachkunde auf die Sachkundeprüfung vorbereiten. Dabei wird zwischen folgenden Lehrgängen unterschieden:
Die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten umfassen folgende Bereiche:
Gilt nur für Anwender
Die Sachkundeprüfung wird vom Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer im Anschluss an den Lehrgang abgenommen.
Sachkundelehrgänge für Anwender (max. 15 Personen je Lehrgang):
16.10. bis 20.10.2023 - ausgebucht -
11.12. bis 15.12.2023 - ausgebucht -
22.01. bis 26.01.2024 - ausgebucht -
26.02. bis 01.03.2024
04.03. bis 09.03.2024
Sachkundelehrgang für Abgeber (max. 30 Personen)
27.11. bis 28.11.2023 Online- Kurs; Die Prüfung findet am 29.11. bzw. 30.11.2023 (je nach Teilnehmerzahl) in Präsenz in Rendsburg statt.
12.02. bis 14./15.02.2024
Die Lehrgänge zum Neuerwerb der Pflanzenschutzsachkunde finden in der DEULA in Rendsburg statt. Bitte Anmeldungen direkt über die DEULA Rendsburg oder alternativ telefonisch unter +49 4331 847910.
Prüfungsbestandteile
Die Sachkundeprüfung umfasst drei Prüfungsteile und ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens ausreichend bewertet worden ist.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung erfolgt überwiegend im Multiple-Choice-Verfahren. Zur Beantwortung der 25 Prüfungsfragen mit jeweils vier Antwortmöglichkeiten stehen max. 60 Minuten zur Verfügung. Mindestens eine Antwort ist bei jeder Frage richtig, es können aber auch bis zu vier Antworten richtig sein.
Mündliche Prüfung
In der mündlichen Prüfung wird max. 30 Minuten lang theoretisches und praxisbezogenes Fachwissen abgefragt.
Fachpraktische Prüfung
Die fachpraktische Prüfung ist insgesamt max. 30 Minuten lang und unterscheidet sich in der Ausrichtung der Aufgabenstellung je nach Art der Sachkunde. Für die Anwender-Sachkunde ist eine Arbeitsaufgabe zu erledigen und bei der Abgeber-Sachkunde ein Beratungsgespräch durchzuführen und hierüber ein Fachgespräch (max.10 Minuten) zu führen.
Prüfungsinhalte
Die Prüfungsinhalte ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung.
Dabei setzt die Sachkunde für Abgeber keine Fertigkeiten im Umgang mit der Pflanzenschutztechnik voraus.
Prüfungsanmeldung und Gebühren
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt schriftlich direkt bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und ist verbindlich.
Die Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung ist gebührenpflichtig gemäß der aktuellen Landesverordnung über Verwaltungsgebühren für Pflanzenschutzangelegenheiten.
Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile
Sollte ein oder mehrere Prüfungsteile nicht bestanden worden sein, wird das Ergebnis schriftlich per Bescheid mitgeteilt.
Die bereits bestandenen Prüfungsteile müssen nicht wiederholt werden, wenn sich der Prüfling innerhalb von einem Jahr ab der Mitteilung der Noten der letzten Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet und dabei die Freistellungfür die bestandenen Prüfungsteile beantragt wird.
Regelungen bei Rücktritt, Krankheit, Nichterscheinen
Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich. Wird die Teilnahme an der Prüfung (auch Teilprüfung/Wiederholungsprüfung) ohne ausreichende Entschuldigung versäumt, so gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Die Kosten sind vom Prüfling zu tragen.