Qualitätsmanagement im Pflanzenschutz gemäß Kontrollverordnung (EU) 2017/625

Mit dem Ziel die Lebensmittelkette in ihrer Gesamtheit zu schützen, wurde auch der Bereich der Pflanzenschutzkontrolle in die Kontrollverordnung aufgenommen.

Die Kontrollverordnung strebt eine Harmonisierung der Kontrollen innerhalb der EU an unter den Aspekten, das Schutzniveau für Umwelt, für Gesundheit, für Mensch und Tier sowie für Verbraucher sicherzustellen und den EU-Binnenmarkt zu beachten.

Der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern wird durch die Regelungen gefördert; die Kontrollen sollen wirksam und risikobasiert umgesetzt werden. Die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten erhalten auch die Möglichkeit gemeinsame Vor-Ort-Kontrollen wahrzunehmen. Die Europäische Union behält sich die Kontrolle dieser Systeme wie auch verschiedene Eingriffsrechte zur Anpassung der Regelungen vor.

In Schleswig-Holstein ist die Landwirtschaftskammer zuständig für die Kontrollen und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen im Pflanzenschutz sowie die Umsetzung der neuen Vorgaben für den Pflanzenschutz aus der EU-Kontrollverordnung.

Die Pflanzenschutzdienste der Länder arbeiten bereits seit vielen Jahren in der Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelkontrollen (AG PMK) eng zusammen. Im Rahmen des mehrjährigen nationalen Kontrollplans werden Kontrollziele sowohl strategisch als auch operativ untereinander abgestimmt.

Hier finden Sie die Verordnung!

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