Mit der Umsetzung der EU Verordnungen 2017/625/EU (Kontrollverordnung) und 2016/2031/EU (Pflanzengesundheitsverordnung) trat ein neues Pflanzengesundheitssystem in Kraft.
Die neuen Regelungen lösten das bisherige Regelungssystem der Richtlinie der Kommission 2000/29/EG ab.
Die Registrierungspflicht von Unternehmern ist ausgeweitet worden. Pflanzenpässe müssen für alle Pflanzen zum Anpflanzen ausgestellt werden, die an gewerbliche Unternehmer ausgeliefert werden oder im Fernabsatz versendet werden.
Bestehende Registrierungen bleiben gültig. Bereits registrierte Betriebe erhalten Ende des Jahres ein Formular zum Registrierungsabgleich und eine Verpflichtungserklärung automatisch zugesendet. Beide Formulare müssen ausgefüllt an den Pflanzenschutzdienst zurückgesendet werden.
Erstregistrierungen erfolgen über den unten angefügten Antrag.
Der Registrierungsantrag besteht aus dem Grundantrag und den Anhängen über die Warenarten, die der Unternehmer im Rahmen seiner registrierungspflichtigen Tätigkeit bearbeitet.
Der Antrag wird an den zuständigen Pflanzenschutzdienst in dem Bundesland gesendet, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat. Dieser kann auf Seite 2 des Antrags ausgewählt werden.
Der Antrag steht als ausfüllbares PDF Dokument zur Verfügung.