Pflanzengesundheitssystem

Pflanzengesundheits-VO (EU) 2016/2031

Mit der Umsetzung der EU Verordnungen 2017/625/EU (Kontrollverordnung) und 2016/2031/EU (Pflanzengesundheitsverordnung) trat ein neues Pflanzengesundheitssystem in Kraft.

Die neuen Regelungen lösten das bisherige Regelungssystem der Richtlinie der Kommission 2000/29/EG ab.

Die Registrierungspflicht von Unternehmern ist ausgeweitet worden. Pflanzenpässe müssen für alle Pflanzen zum Anpflanzen ausgestellt werden, die an gewerbliche Unternehmer ausgeliefert werden oder im Fernabsatz versendet werden.

Informationen zum Pflanzengesundheitssystem

Präsentationen zum Pflanzengesundheitssystem

Informationen zur Antragstellung

Bestehende Registrierungen bleiben gültig. Bereits registrierte Betriebe erhalten Ende des Jahres ein Formular zum Registrierungsabgleich und eine Verpflichtungserklärung automatisch zugesendet. Beide Formulare müssen ausgefüllt an den Pflanzenschutzdienst zurückgesendet werden.

Erstregistrierungen erfolgen über den unten angefügten Antrag.

Der Registrierungsantrag besteht aus dem Grundantrag und den Anhängen über die Warenarten, die der Unternehmer im Rahmen seiner registrierungspflichtigen Tätigkeit bearbeitet.

Der Antrag wird an den zuständigen Pflanzenschutzdienst in dem Bundesland gesendet, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat. Dieser kann auf Seite 2 des Antrags ausgewählt werden.

Der Antrag steht als ausfüllbares PDF Dokument zur Verfügung.

  1. Schritt - Ausfüllen und Unterschreiben des Grundantrags
  2. Schritt - Auswahl und Ausfüllen der erforderlichen Anlagen
    • Bei einer Registrierung aufgrund des Handels mit passpflichtigen Pflanzen ist Anlage 4 auszufüllen.
      Kulturen, die in Anlage 4 (Ankreuzliste) nicht genannt sind, werden auf einer gesonderten Anlage 4 (freie Liste) genannt. Es reicht, wenn die
      Hauptkulturen des Betriebes genannt werden.
    • Bei einer Registrierung aufgrund von Importen aus Drittstaaten ist Anlage 3 auszufüllen.
    • Bei einer Registrierung aufgrund von Exporten in Drittstaaten ist Anlage 5 auszufüllen.
    • Bei einer Registrierung aufgrund Verbringung von Vermehrungsmaterial nach Anbaumaterialverordnung
      ist Anlage 6 auszufüllen.
  3. Schritt - Absenden des Antrags per Post an den zuständigen Pflanzenschutzdienst

Antrag auf Registrierung nach Pflanzengesundheitsverordnung-PHR-(EU)2016/2031, Kontrollverordnung-OCR-(EU)2017/625, Anbaumaterialverordnung (AGOZV)