Die Landesdüngeverordnung Schleswig-Holstein ist am 23.12.2020 mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Damit gelten in der aktuell ausgewiesenen N-Gebietskulisse bestimmte Vorgaben, die über die Regelungen der Bundesdüngeverordnung hinausgehen.
Welche 7 bundeseinheitlichen Maßnahmen gelten zusätzlich ab 01.01.2021 in der ausgewiesenen N-Kulisse?
Welche drei zusätzlichen Maßnahmen sind ab 2021 in der N-Kulisse Schleswig-Holsteins einzuhalten?
Der ausführliche Gesetzestext kann unter folgendem Link abgerufen werden:
Gesetze und Verordnungen Düngung
Wo kann ich einsehen, ob meine Betriebsflächen in der N-Kulisse liegen?
Die Nitrat-Kulisse ist im Feldblockfinder des Digitalen Atlas Nord hinterlegt.
Hinweis:
Auf die Ausweisung sogenannter eutrophierter Gebiete, das sind mit Phosphor hoch bis sehr hoch belastete Gebiete, wird in Schleswig-Holstein gemäß §13 Absatz 5 DüV verzichtet. In der Folge sind bei der Düngung die Gewässerabstände – je nach Hangneigung – nach den bundesrechtlichen Vorgaben der DüV landesweit zu erhöhen.
Weitere Informationen zum Thema Gewässerabstände finden Sie hier:
Hintergrund:
Mit Urteil vom 21. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie verletzt hat. Der Verstoß liege darin, dass die Bundesrepublik bis zum September 2014 keine weiteren „zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen habe, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten. Die am 2. Juni 2017 in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung war nicht Gegenstand des Verfahrens, sondern die alte Düngeverordnung von 2006. Auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes sieht die Europäische Kommission allerdings auch Anpassungsbedarf an der Düngeverordnung aus 2017. Mit dem Mahnschreiben leitet die Kommission das Zweitverfahren ein, da Deutschland nach Auffassung der Kommission noch nicht die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des genannten Urteils getroffen hat. (Pressemitteilung BMEL Nr. 170 vom 21.08.19)
Zeitplan:
Der Bundesrat hat am 27.03.2020 dem Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung der Düngeverordnung zugestimmt. Durch die Übernahme in das Bundesgesetzblatt erlangt die Düngeverordnung mit Wirkung vom 1. Mai 2020 Gültigkeit.
Düngeverordnung 2020:
Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungsinhalte der Düngeverordnung 2020 gegenüber der Düngeverordnung von 2017 aufgeführt.
Anpassungen für alle Betriebe (gültig ab 1. Mai 2020)