Die Leistungsfähigkeit der Grünlandflächen hängt in erster Linie von den Pflanzenbeständen ab. Die jeweiligen Standorte haben großen Einfluss auf die Artenzusammensetzung und Leistung der Grünlandnarbe. Gleiches gilt für die Art und Intensität der Bewirtschaftung.
Die Mischungs- und Sortenempfehlungen basieren auf Versuchen und Bewertungen im Rahmen einer norddeutschen Zusammenarbeit der Landwirtschaftskammern. Die Empfehlungen für Grünlandmischungen und -sorten („Grünes Faltblatt“) werden alle drei Jahre aktualisiert.
Bewirtschaftungsmaßnahmen, bei denen die Grünlandnarbe mechanisch zerstört wird, erfordern Anträge, die beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) zu stellen sind. Aufgrund verschiedener Gebietskulissen und Schutzgebiete sowie erforderlicher Stellungnahmen der Offizialberatung, kann diese Antragsstellung umfangreich und speziell sein. Der neuerstellte Entscheidungsbaum hilft dabei, sich bei der Antragstellung für Genehmigungen im Rahmen der Bewirtschaftung von Dauergrünland zurechtzufinden.
Wichtig:
Alle Anträge sind zu stellen beim zuständigen Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) des Landes Schleswig-Holstein.
Antragsformulare erhältlich im Inet WebClient im Ordner „DGL/GL Verfahren“ oder direkt beim LLnL.
Schnittzeitpunkt für Graskonserven (Silage und Heu) üben auf den Energiegehalt den größten Einfluss aus. Deshalb ist im Futterbaubetrieb für dessen sichere Realisierung große Beachtung beizumessen. Als allgemeines Ziel für Hochleistungssilagen sollte der Rohfasergehalt in der fertigen Silage 23 % nicht überschreiten, um Energiegehalte von mehr als 6,4 MJ NEL/kg TM zu erreichen.
Die Landwirtschaftskammer erhebt wöchentlich im Beprobungszeitraum von Ende April bis Anfang Juni Messungen zum Reifegrad des Grünlandes im ersten Aufwuchs:
Düngeempfehlungen unter Berücksichtigung der neuen Düngeverordnung finden Sie auf einer gesonderten Seite:
Pflanzenschutzmaßnahmen auf dem Dauergrünland richten sich im Schwerpunkt gegen bestimmte mehrjährige Unkräuter wie Ampfer, Brennnessel und Distel. Auch Löwenzahn ist bei einem Deckungsgrad ab ca. 20% bekämpfungswürdig. Auf nasseren Standorten können Binsen und Hahnenfußarten von Bedeutung sein. Eine sorgfältige Pflege der Grünlandnarbe beugt einer stärkeren Verunkrautung vor. Auf extensiv genutzten Grünlandflächen nimmt in den vergangenen Jahren die Ausbreitung des giftigen Jakobskreuzkrautes (Senecio jacobea) eine zunehmende Rolle ein.
Die Larven der Wiesenschnake Tipula paludosa kommt als Schädling im Grünland häufig vor. Die Schadschwelle liegt im Herbst bei 300 Larven/m² und im Frühjahr bei 100 Larven/m². Es gibt derzeit keine zugelassenen Insektizide. Das Insektizid Steward bekam in den letzten Jahren gelegentlich eine Notfallzulassung gegen die Tipula-Larven.
Auch Feldmäuse können auf dem Grünland Schäden verursachen. Diese können nur noch mit Zinkphosphid-haltigen Ködern, die verdeckt mittels Legeflinte in die Gänge eingebracht werden müssen, bekämpft werden.
Folgende Pflanzenschutzmittel können eingesetzt werden. Die Tabellen ersetzen jedoch nicht die genaue Beachtung der jeweiligen Gebrauchsanleitung: