Aufenthalt und Einreise ukrainischer Staatsangehöriger
Erwerbstätigkeit von ukrainischen Geflüchteten
Eine Erwerbstätigkeit muss von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Die Ausländerbehörde kann bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis „zum vorrübergehenden Schutz“, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel eintragen, dass die Beschäftigung erlaubt ist. Das bedeutet, dass keine weitere Arbeitserlaubnis einer anderen Behörde erforderlich ist.Ist dieser Vermerkt noch nicht aufgeführt, muss eine Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Unternehmen, die Fragen zur Einstellung von Geflüchteten haben oder ein Arbeitsplatz anbieten wollen, können sich an den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit wenden.
Gebührenfreie Hotline: 0800-4555520
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service
Informationen und Antworten zu weiteren Fragen finden Sie hier:
In Schleswig-Holstein sind im Agrarbereich fast 15.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt. Durch den Strukturwandel in vielen landwirtschaftlichen Betrieben wächst die Zahl stetig an. Die Bedeutung der Themen Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung nimmt zu und die Wichtigkeit der Passung zwischen Stelle und Beschäftigten steigt.