Beschäftigung ukrainischer Flüchtlinge in Deutschland

Aufenthalt und Einreise ukrainischer Staatsangehöriger

  • Ukrainische Staatsangehörige die sich visumfrei bereits sich am 23.02.2022, vor Kriegsausbruch, in Deutschland befanden, müssen nicht ausreisen. Ein visumfreier Kurzaufenthalt war für 90 Tage möglich. Diejenigen, die sich zum Zeitpunkt des Kriegsbeginns bereits visumfrei in Deutschland befanden, können bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Verlängerung um weitere 90 Tage beantragen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 23.05.2022.
  • Für Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 24.02.2022 nach Deutschland kamen/ kommen gibt es einen neuen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG. Ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen müssen die Aufenthaltserlaubnis „zum vorrübergehenden Schutz“ bis zum 23.05.2022 bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnis ist zunächst ein Jahr gültig, kann dann bis zu drei Jahre verlängert werden.

Erwerbstätigkeit von ukrainischen Geflüchteten
Eine Erwerbstätigkeit muss von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Die Ausländerbehörde kann bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis „zum vorrübergehenden Schutz“, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel eintragen, dass die Beschäftigung erlaubt ist. Das bedeutet, dass keine weitere Arbeitserlaubnis einer anderen Behörde erforderlich ist.Ist dieser Vermerkt noch nicht aufgeführt, muss eine Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Unternehmen, die Fragen zur Einstellung von Geflüchteten haben oder ein Arbeitsplatz anbieten wollen, können sich an den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit wenden.
Gebührenfreie Hotline: 0800-4555520 
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service

Informationen und Antworten zu weiteren Fragen finden Sie hier:

 

 

Arbeitsmarkt im Agrarbereich

In Schleswig-Holstein sind im Agrarbereich fast 15.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt. Durch den Strukturwandel in vielen landwirtschaftlichen Betrieben wächst die Zahl stetig an. Die Bedeutung der Themen Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung nimmt zu und die Wichtigkeit der Passung zwischen Stelle und Beschäftigten steigt.