Dies gilt für die schriftliche und die betriebliche Prüfung. Auf diese Verfahrensweise haben sich bundesweit alle Landwirtschaftskammern bzw. weitere zuständige Stellen für die Agrarberufe verständigt.
Die Zwischenprüfung gilt als abgelegt. Damit entstehen keine Nachteile für die Abschlussprüfung.
Die Termine für die Abschlussprüfung 2020/21 bleiben bestehen. Sollte eine Durchführung aufgrund der Risikolage zu den geplanten Terminen nicht möglich sein, erfolgt die Abschlussprüfung zu einem späteren Zeitpunkt. Bitte beachten Sie hierzu in den nächsten Wochen die aktuellen Informationen hier auf www.lksh.de.