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Pflicht-Düngeberatungstermine für Betriebe mit Flächen in der N-Kulisse

Bitte vormerken und rechtzeitig anmelden: Neue Düngeberatungsseminare der Landwirtschaftskammer - 2x online oder 1x als Präsenzveranstaltung.

Eine Düngeberatung für Betriebe mit Flächen in der N-Kulisse in Schleswig-Holstein ist verpflichtend. Foto: Landwirtschaftskammer SH

Flächenkarte der N-Kulisse in Schleswig-Holstein.

Termine Webseminar:

05. Juni 2024
07. November 2024

jeweils von 9 bis 13 Uhr

Die Anmeldung erfolgt über den Agrarterminkalender der Landwirtschaftskammer unterhttps://www.lksh.de/aktuelles/agrarterminkalender/

Anmeldeschluss ist der 03. Juni 2024.

Die Beratung ist gebührenpflichtig und kostet 35 €.

Das Webseminar erfolgt über Zoom. Für die Teilnahme ist ein PC, Laptop oder Tablet mit Internetzugang und Hörmöglichkeit erforderlich.


Beratungsseminar in Präsenz:

28. November 2024

Ort: Halle der Landwirtschaftskammer, NORLA-Gelände, Rendsburg

Die Anmeldung erfolgt über den Agrarterminkalender. https://www.lksh.de/aktuelles/agrarterminkalender/

Die Beratung ist gebührenpflichtig und kostet 50 €.


Hintergrund

Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben, deren Flächen ganz oder teilweise in der N-Kulisse gemäß Landesdüngeverordnung Schleswig-Holstein vom 15. Dezember 2020 liegen, müssen seit dem 31. Dezember 2021 den Nachweis einer Düngeberatung vorhalten. Nach dem ersten Dreijahreszeitraum ist nun für diese Betriebe eine erneute Düngeberatung im Jahr 2024 erforderlich.

Für Betriebe, welche erstmalig mit der Änderung der LDüV vom 18. November 2022 Flächen in den roten Gebieten bewirtschaften, musste der Nachweis bis zum 31. Dezember 2023 erbracht werden. Falls das noch nicht erfolgt ist sollte unbedingt der nächst mögliche Termin wahrgenommen werden.

Diese verpflichtende Beratung wurde der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein vom Land übertragen. Die Teilnahme an der Düngeberatung wird anschließend bescheinigt und ist der zuständigen Behörde (LLnL) auf Verlangen nachzuweisen. Die Verstöße im Düngerecht können zu einer Kürzung der Direktzahlungen führen und stellen einen Verstoß im Sinne des Ordnungsrechts dar.

Ansprechpartner:

Peter Lausen, Landwirtschaftskammer SH
Tel.: 04331-9453-341
plausen@lksh.de