Aktuelles

Pflanzenschutzgeräte-Kontrolle ist Pflicht

Die meisten Pflanzenschutzgeräte müssen alle sechs Kalenderhalbjahre zur amtlichen Pflanzenschutzgerätekontrolle in die Werkstatt.

Pflanzenschutzgeräte müssen alle sechs Kalenderhalbjahre zur amtlichen Pflanzenschutzgerätekontrolle. Fotos: Dr. Wolfgang Pfeil, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Zusätzlich müssen die Pflanzenschutzgeräte mindestens zu Saisonbeginn selbstständig in den Betrieben kalibriert werden.

Hier finden Sie die Termine und Prüfstandorte!