Aktuelles

Wirtschaftsplan der Landwirtschaftskammer genehmigt: Hauptversammlung muss noch zustimmen

Das Finanzministerium und das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holsteins haben den Wirtschaftsplan der Landwirtschaftskammer rückwirkend nach den eingebrachten umfangreichen Änderungsvorschlägen der Landwirtschaftskammer Ende März genehmigt. Dem muss die Hauptversammlung, das höchste Beschlussgremium der Kammer, nun noch zustimmen.

Mit Genehmigung des Wirtschaftsplanes durch die Ministerien kann die Kammer ihre kompetente und solide aufgestellte Facharbeit wieder uneingeschränkt ausführen. Foto: Landwirtschaftskammer

Aufgrund von Corona ist eine Versammlung derzeit jedoch nicht möglich. Über den Termin der kommenden Hauptversammlung werden wir rechtzeitig informieren.

Vorstand und Geschäftsführung der Landwirtschaftskammer zeigten sich erleichtert über die Zustimmung des Landes. Zu keinem Zeitpunkt habe die kompetent und solide aufgestellte Facharbeit der Kammer unter Einschränkungen gelitten. Gerade jetzt bei den vielen aufkommenden Fragen zu Corona für alle Wirtschafts-, Arbeits- und Gesellschaftsbereiche werde die Beratung der Kammer mehr denn je gebraucht, sei es die virtuelle Beratung per Video-Konferenz für das Ausfüllen des Sammelantrags, zu Düngung und Pflanzenschutz, zu Saisonarbeitskräften und auch rund um den Ausbildungsalltag und die Tierhaltung in Zeiten von Corona. Auf unsere Internetseite www.lksh.de informieren wir über die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) z. B. im Bereich Unternehmensberatung/Direktvermarktung, Arbeitnehmer-Arbeitgeberberatung und anderes mehr.

Daniela Rixen, Landwirtschaftskammer