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Fristverlängerung für Abgabe der Grundsteuererklärung bis 31. Januar 2023

Bund und Länder einigen sich einvernehmlich auf einmalige allgemeine Fristverlängerung.

Foto: David Mark/pixabay

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Auf dieses Datum haben sich Bund und Länder im Rahmen der heutigen Konferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister in Berlin einvernehmlich verständigt. Bürgerinnen und Bürger sollen dadurch in dieser ohnehin schon krisenreichen Zeit nicht zusätzlich belastet werden und Finanzämter von einer möglichen Vielzahl an Fristverlängerungsanträgen verschont bleiben. Damit haben Bürgerinnen und Bürger drei Monate länger Zeit, ihre Erklärung einzureichen.

Finanzministerin Monika Heinold hatte immer wieder betont, dass eine gemeinsame Einigung von Bund und Ländern geboten sei und sagt: „Mit dem heutigen Beschluss, haben die Menschen weitere drei Monate Zeit, das Grundsteuerformular auszufüllen. Mit den vielfältigen Hilfestellungen, die das Finanzministerium und die Finanzämter geben, müsste diese Aufgabe zu bewältigen sein.“

Im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform müssen in Schleswig-Holstein rund 1,3 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Seit dem 1. Juli läuft die Frist für die Erklärungsabgabe für Grundbesitz. Bisher sind in Schleswig-Holstein 448.727 Erklärungen abgegeben worden, das sind 35,5 Prozent. Die ursprünglich gesetzte Frist zur Abgabe sollte am 31. Oktober 2022 auslaufen.

Trotz der beschlossenen Fristverlängerung empfiehlt Ministerin Heinold, den heute neu vereinbarten Termin ernst zu nehmen: „Unsere Kommunen sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen. Damit diese Einnahmen auch ab 2025 gesichert sind, braucht es jetzt die Kooperation aller Beteiligten. Die neu gesetzte Frist muss eingehalten werden.“ Die Grundsteuer sei eine der Haupteinnahmequellen der Kommunen. Daher sei die rechtzeitige Abgabe der Grundsteuererklärungen die zeitnah notwendige Vorarbeit, damit die Kommunen auf Basis der jetzt zu erhebenden Daten ihre Hebesätze neu und aufkommensneutral festsetzen können, betont Heinold.

Schon nach der bisherigen Gesetzeslage war es möglich, im Einzelfall und bei Vorliegen eines sachlichen Grundes einen individuellen Fristverlängerungsantrag zu stellen. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen des jeweils zuständigen Finanzamts. Zusätzlich hat das Finanzministerium im Jahr 2022 frühzeitig den Dialog mit den Spitzen von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband begonnen, um der besonderen Situation gerecht zu werden, dass die Steuerberaterinnen und Steuerberater eine Vielzahl von Erklärungen bis zum 31.10.2022 abgeben müssen. Dabei wurde ein pragmatischer Weg aufgezeigt, damit erforderlichenfalls die Beraterinnen und Berater mit den zuständigen Finanzämtern individuell einen zeitlich gestreckten Ablaufplan vereinbaren können, um den Arbeitsanfall zu bewältigen.

Unterstützungsangebote zur Grundsteuererklärung

Unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer bietet das Finanzministerium weiterhin umfangreiche Möglichkeiten zur Information und Unterstützung von Eigentümerinnen und Eigentümern. Dort finden sich unter anderem Schritt-für-Schritt Anleitungen zum Ausfüllen der Formulare, Infobroschüren und einen Erklärfilm. Neben der Möglichkeit, einen persönlichen Termin im Finanzamt zur Unterstützung bei der Abgabe zu buchen, bietet das Land zudem auch Telefon-Hotlines in den Finanzämtern an und hat einen Rückruf-Service eingerichtet, über den Eigentümerinnen und Eigentümer Telefontermine mit ihrem zuständigen Amt buchen können. Um auch für Berufstätige gut erreichbar zu sein, wurde in den Ämtern ein „langer Servicetag“ pro Woche eingerichtet, an dem bis 19 Uhr Telefontermine vergeben werden können.

pm/Finanzministerium Schleswig-Holstein