Aktuelles

Förderprogramm für Nährstoffmanagement und -effizienz in Schleswig-Holstein startet

Landwirtschaftskammer hilft bei Investitionsförderung.

 

Nur überdachte Güllebehälter sind beispielsweise förderungsfähig. Foto: Kai Thomsen

Seit Anfang April  können Förderungsanträge für Investitionen im Bereich Nährstoffmanagement und Nährstoffeffizienz gestellt werden.

Dabei geht es um:

  • spezielle Maschinen zur Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und
  • den Bau und die Abdeckung von Lagerstätten. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen.

Zu prüfen ist, ob ein Zuschuss von 20 % bzw. 40 % in Frage kommt. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2020. Die bis dahin eingegangenen Anträge werden vom MELUND nach einem vorgegebenen Ranking priorisiert.

Nähere Hinweise dazu gibt es unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landwirtschaft/foerdermassnahmenNaehrstoffmanagement.html

Bei Fragen steht Ihnen gerne die Unternehmensberatung der Landwirtschaftskammer zur Verfügung.