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Elektrofischereilehrgang im Juli 2023 geplant

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein plant in der Zeit vom 10.–14.07.2023 einen Elektrofischereilehrgang durchzuführen. Der Lehrgang umfasst alle Themenbereiche mit der Abschlussprüfung „Bedienungsschein“.

Der Lehrgang umfasst alle Themenbereiche mit der Abschlussprüfung „Bedienungsschein“. Foto: Frank Eli, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Der Lehrgang ist in Niedersachsen und Schleswig-Holstein als Weiterbildungsveranstaltung nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) anerkannt.

  • Kosten: Lehrgang, Prüfung und Bedienungsschein inkl. Unterrichtsmaterial, Sicherheitshandschuhe 320,00 Euro.
  • Unterbringung nach Bedarf im Internat der DEULA, eigene Anmeldung und Abrechnung.
  • Anmeldung: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Referat Fischerei Grüner Kamp 15 - 17 24678 Rendsburg Tel: +49 4331 9453-434  oder fischerei@lksh.de

Info: Die Rechtsgrundlage für die Elektrofischerei ist in der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Küstenfischereiverordnung - KüFVO) vom 3. Dezember 2018 geregelt:

§ 8:
(1) Der Fischfang unter Anwendung von elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur mit Genehmigung der oberen Fischereibehörde zum Fang von Laichfischen, für Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder für wissenschaftliche Untersuchungen ausgeübt werden.

(2) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass

1. die für den Betrieb des Elektrofanggerätes persönlich verantwortliche Person an einem von der oberen Fischereibehörde anerkannten Lehrgang über die Elektrofischerei teilgenommen hat (Bedienungsschein) oder Fischwirtin oder Fischwirt ist und

2. das einzusetzende Elektrofischereigerät einschließlich seines Zubehörs den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht (Zulassungsschein).