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Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest verhindern

Mit Beginn der sommerlichen Reisezeit erhöht sich das Risiko der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) weist daher speziell auf die Vorschriften für das Mitbringen von Lebensmitteln tierischer Herkunft im Reisegepäck hin. Es wird um einen sorgsamen Umgang mit Lebensmitteln und auch Speiseresten vor allem aus Regionen, in denen die ASP vorkommt, gebeten, um eine Einschleppung zu verhindern.

Die Einschleppung der Schweinepest muss unbedingt verhindert werden. Foto: Pixabay

„Lebensmittel tierischer Herkunft können Träger von hochansteckenden Tierseuchenerregern sein“, so Landwirtschaftsminister Werner Schwarz und appelliert: „Bitte entsorgen Sie mitgebrachte Lebensmittel und Speisereste immer in geschlossenen Müllbehältern. Werden diese achtlos in der Natur oder an Autobahnraststätten weggeworfen oder an Haustiere verfüttert, ist das Risiko einer Tierseuchenübertragung sehr hoch. Seien Sie bitte achtsam, sodass wir einen Seuchenfall in Schleswig-Holstein verhindern können.“

Gerade im Hinblick auf die ASP dürfen aus den betroffenen Regionen der EU-Mitgliedsstaaten keine fleischhaltigen Lebensmittel (z.B. Wurstwaren, Schinken) von Wild- oder Hausschweinen oder Wildbret und Jagdtrophäen von Wildschweinen verbracht werden. Aus Vorsichtsgründen sollten entsprechende Produkte auch aus den übrigen Regionen der betroffenen Mitgliedsstaaten nicht mitgebracht werden. Insbesondere in der Natur, am Straßenrand oder auf Rastplätzen leichtfertig entsorgte Lebensmittel, die Schweinfleisch enthalten, stellen ein Risiko für die Verbreitung der Tierseuche dar. Diese werden häufig von Wildschweinen gefressen. Die Tiere können sich sowohl durch die Aufnahme von virushaltigen Produkten als auch durch die direkte Übertragung von Tier zu Tier mit der ASP infizieren.

Hintergrund:

Es handelt sich bei der ASP um eine hochansteckende Tierseuche, die sowohl Haus- als auch Wildschweine infiziert und in der Regel für die Tiere tödlich verläuft. Eine Impfung ist bisher nicht möglich, daher ist die Verhinderung der Ausbreitung der Seuche die wichtigste Maßnahme.

Für den Menschen ist die ASP ungefährlich. Es findet keine Übertragung des Virus vom Tier auf den Menschen statt.

Derzeit tritt die ASP in zahlreichen Staaten innerhalb Europas, wie Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Ukraine, Rumänien, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen, Bulgarien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nord Mazedonien, Kroatien, Italien und Griechenland auf. Zudem ist sie außerhalb Europas hauptsächlich in Russland, China, Süd-Korea, Indien, Dominikanische Republik, Südafrika, Tansania, Namibia, Elfenbeinküste, Sambia, Nepal, Vietnam, Hongkong, Singapur, Philippinen, Indonesien sowie Malaysia vorkommend

Für die Einreise, dazu zählt auch die Rückkehr von Kreuz- oder Fährfahrten, aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland gelten strenge Vorschriften über das Mitführen von tierischen Lebensmitteln. Im Reisegepäck mitgeführte tierische Lebensmittel aus Nicht-EU Ländern sind grundsätzlich bei der Einreise am EU-Eingangsort zu beseitigen. Es dürfen keine Lebensmittel tierischer Herkunft wie Milch, Käse, Joghurt, Butter, Fleisch und Wurst als Reiseproviant oder Urlaubsmitbringsel mitgebracht werden.

Weiterhin müssen andere mitgebrachte tierische Lebensmittel zur amtlichen Kontrolle an einer veterinärrechtlichen Grenzkontrollstelle des EU-Eingangsortes vorgestellt werden und dabei von den erforderlichen Dokumenten begleitet sein.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen des MLLEV: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tiergesundheit/afrikanischeSchweinepest.html?nn=9e2abe5f-c87b-47f4-8a43-1741c3c7354d

Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: https://www.bmel.de/DE/Tier/TierhandelTransport/_Texte/ErzeugnisseTierischenUrsprungs.html