Tierschutzgerechtes Nottöten von Schweinen


Landwirte sind aufgrund ihrer Berufsausbildung befähigt, im eigenen Bestand Tiere fachgerecht notzutöten. Vor einigen Jahren haben sich dazu die Bestimmungen geändert und einige Amtsveterinäre wünschen eine Schulung, wenn im Betrieb das Verfahren mit der Elektro-Zange gewählt wird.

Alle  interessierten Schweinehalter sind einladen mit dieser Schulung ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen und zu aktualisieren, gemäß § 4 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes für die Nottötung von Schweinen. Denn für die fachgerechte Ausführung der Nottötung im schweinehaltenden Betrieb ist der Tierhalter verantwortlich. Bei der Schulung werden die verschiedenen Methoden und deren kritischen Punkte dargelegt und bei Bedarf kann auch vertieft auf eine Methode eingegangen werden.

Das Seminar vermittelt nicht den Sachkundenachweis nach § 4 Abs. 1a des Tierschutzgesetzes und § 4 Abs. 2 der Tierschutz-Schlachtverordnung für das gewerbliche Schlachten.

Programm:

8.00 Uhr      
Theoretische Schulung
, Dr. Dyrba, bsi Schwarzenbek

Themenkomplex

  • Indikation und Entscheidungskriterien Nottötung/-schlachtung
  • Transportfähigkeit
  • Betäubung von Schweinen mit dem Bolzenschuss
  • Betäubung und Tötung von Schweinen mit elektrischem Strom
  • Betäubung und Tötung von Ferkeln mit Kohlendioxid
  • Betäubung von Ferkeln mit dem stumpfen Schlag
  • Korrekter Einsatz von Tötungsverfahren: Entblutung [für stumpfen Schlag, Bolzenschuss, Auslösung von Herzkammerflimmern, Mechanische Zerstörung des Gehirns [für Bolzenschuss]
  • Rechtliche Grundlagen
  • Gerätedemonstration
  • Schriftliche Erfolgskontrolle

12.15 Uhr
Mittagspause

13.00 Uhr       
Praktische Demonstration am Schlachthof, Betäubung und Tötung von Schweinen mit elektrischem Strom sowie Entblutung

16.00 Uhr
Ende der Veranstaltung

Anmeldung an Janna Fritz per E-Mail: jfritz@lksh.de vorab bis Montag, 22. November erforderlich.

Veranstaltungsort