Im Bauernblatt vom 5. Dezember hatten wir über die Unterstützung der nachhaltigen Waldwirtschaft mit Bundesmitteln in Höhe von 500 Mio. € berichtet. Davon waren 50 Mio. € für die Investitionsförderung in den Bereichen moderne Technik und Digitalisierung vorgesehen.
In Verbindung mit einem vergünstigten Kredit über die Rentenbank werden direkte Investitionszuschüsse gewährt. Nun gab die Rentenbank bekannt, dass das Antragsverfahren kurz nach Bekanntwerden des Programms bereits wieder bis auf Weiteres ausgesetzt werden muss.
Die bisher gestellten Anträge haben bereits die verfügbaren Mittel ausgeschöpft. Es werden daher derzeit keine neuen Anträge mehr vom Web-Portal registriert, angenommen oder bearbeitet. Zuschussanträge, die bis einschließlich 24. November 2020 vollständig im Web-Portal abgeschlossen wurden, können weiterhin mit dem Antrag auf ein Refinanzierungsdarlehen über die Hausbank bei der Rentenbank eingereicht werden.
Die anderen Programme zur Förderung der nachhaltigen Waldwirtschaft, insbesondere die Nachhaltigkeitsprämie für zertifizierte Waldflächen (100 € beziehungsweise 120 €/ha), sind davon nicht betroffen. Anträge können hier weiter bis Ende Oktober 2021 gestellt werden. Eine Auszahlung erfolgt, sowie die erfolgte Zertifizierung (PEFC oder FSC) nachgewiesen wird.
Mit der Richtlinie für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) kann die Waldbewirtschaftung unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Ziel der Förderung ist es, den Wald in Schleswig-Holstein unter wirtschaftlich angemessenen Bedingungen naturnah zu erhalten, zu pflegen und zu nutzen, um damit seine Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen nachhaltig zu sichern.
Wir empfehlen, dass vor Anstragstellung die kostenlose Beratung zum Förderinhalt und -verfahren durch einen Bezirksförster der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein in Anspruch genommen wird.
Die Zuwendungen stellen staatliche Beihilfen dar. Ein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach diesen Richtlinien besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde ist die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer mit Sitz in Bad Segeberg. Sie entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Voraussetzungen
Wer finanzielle Fördermittel in Anspruch nehmen möchte, muss diese vor Durchführung der Maßnahme schriftlich beantragen. Erst nach dem Vorliegen eines Bewilligungsbescheides oder einer Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn dürfen die ersten Aufträge zur Umsetzung des Projektes vergeben und mit der Arbeit begonnen werden. Die förderungsfähigen Kosten müssen jedoch vom Antragssteller vorfinanziert werden. Für die Antragsstellung sind die gültigen Formulare (siehe unter Download) zu verwenden.
Bitte beachten Sie auch die Zweckbindungsfristen. Mit der Förderung sind Auflagen verbunden, an die sich der Antragssteller halten muss.
Zuwendungen
Je nach Fördertatbestand, ist die Höhe der Zuwendung unterschiedlich. Die Zuwendungen werden in Form einer Anteilsfinanzierung, in der Regel zwischen 50 und 100 % der nachgewiesenen Nettokosten, berechnet. Genaue Informationen zur Förderung finden sich in der Richtlinie (siehe unter Download). Für Fragen stehen Ihnen auch gerne unsere Berater zur Verfügung.
Ablauf der Antragsstellung
Abrechnung und Prüfung nach Durchführung der Maßnahme