Die Neuaufforstung bisher landwirtschaftlich genutzter Ackerflächen in Schleswig-Holstein kann jetzt bis Ende 2023 durch eine Erstaufforstungsprämie unterstützt werden. Diese wird bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel zusätzlich zur Investitionsförderung der Aufforstungsmaßnahme nach GAK-Richtlinie gezahlt. Die Förderhöhe umfasst einmalig bis zu 8.400 Euro je Hektar bei Laubwaldaufforstungen und bis zu 6.000 Euro bei Mischwaldaufforstungen. Die Förderung wird unter Beachtung der De-minimis-Regeln berechnet. Das vorgeschriebene Antragsformular nebst zugehörigem Anhang steht hier zu Verfügung:
Mit dem Vertragsmuster „Privatwald“ hat das Land Schleswig-Holstein sein Angebot im Vertragsnaturschutz im vergangenen Jahr erweitert. Zum 1. Januar 2021 konnten erstmals auch Besitzerinnen und Besitzer von privaten Wäldern am Vertragsnaturschutz teilnehmen. Bislang wurde dieses Angebot in einem Umfang von 760 ha Waldfläche genutzt. Anträge sind auch in diesem Jahr möglich.
Diese Flächen stehen damit für einen Zeitraum von zehn Jahren für den Vertragsnaturschutz zur Verfügung. Damit leisten Privatwaldbesitzende auf freiwilliger Basis einen wichtigen Beitrag, um eine naturschutzorientierte Waldbewirtschaftung im europäischen Netz Natura2000 zu ermöglichen.
Ziel der „Richtlinie Vertragsnaturschutz Privatwald“ ist die Förderung des Erhalts und der Entwicklung von verschiedenen Waldlebensraumtypen (Wald-LRT) innerhalb der schleswig-holsteinischen FFH-Gebiete. Um die einzelnen Wald-LRT zu erhalten und günstige Erhaltungszustände innerhalb der FFH-Gebiete zu erreichen, sind naturschutzfachlich wirksame Maßnahmen nötig, die in den Vertragsmustern „naturnaher Wald“ und „lebensraumtypische Baumarten“ formuliert werden.
Als Kompensation für daraus resultierende Einschränkungen, für wirtschaftliche Verluste oder zusätzliche Kosten erhalten Waldbesitzende je nach Vertragsmodell zwischen 58 und 200 € / Hektar Wald.
Das Land Schleswig-Holstein strebt an, die Fläche des Vertragsnaturschutzes im Wald kontinuierlich zu erhöhen und weist darauf hin, dass auch in diesem Jahr bis zum 1. Juli 2022 Anträge für die Teilnahme gestellt werden können. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm ist der private Besitz von Waldflächen in einem FFH-Gebiet. Je nach Vertragsmuster müssen die Vertragsflächen in festgellten Wald-LRT oder in potentiellen Wald-LRT liegen. Die Erfassung der Wald-LRT wird durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vorgenommen. Die Existenz von festgestellten Wald-LRT wird im Rahmen der Antragsprüfung durch die Landwirtschaftskammer überprüft.
Die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer ist für die Umsetzung dieses Vertragsnaturschutzprogramms zuständig. Zunächst ist immer zu prüfen, wie umfangreich die tatsächlichen Flächen der Lebensraumtypen in den Betrieben vorkommen und wo sie liegen. Nach einer entsprechenden Beratung und Antragstellung gilt es, ausreichend Habitatbäume zu finden und zu markieren. Hierzu werden farbige, in der Regel weiße Ringe oder ähnlich unverwechselbare Zeichen angebracht. Des Weiteren werden die Bäume einzeln per GPS-Gerät eingemessen.
Insgesamt wurden im Rahmen der bereits abgeschlossenen beziehungsweise noch in der Bearbeitung befindlichen Verträge mehr als 4.500 Habitatbäume ausgewiesen.
Die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer sucht auch weiterhin interessierte Waldbesitzende mit geeigneten Flächen. Ob die erforderlichen Bedingungen jeweils vorliegen, wird auf Anfrage von der Landwirtschaftskammer geprüft werden.
Organisatorisches
Ansprechpartner sind die jeweils vor Ort tätigen Bezirksförster oder die Zentrale: Hans Jacobs, Tel.: 0 45 51-95 98-18, E-Mail: hjacobs@lksh.de
Die Antragsformulare für Verträge mit einem Laufzeitbeginn ab dem 1.Januar 2023 befinden sich im Internet auf der Seite der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein unter https://www.lksh.de/foerderung/forstliche-foerderung/.
Antragsschluss ist der 1. Juli 2022.
MELUND
Hans Jacobs
Landwirtschaftskammer SH
Mit der Richtlinie für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) kann die Waldbewirtschaftung unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Ziel der Förderung ist es, den Wald in Schleswig-Holstein unter wirtschaftlich angemessenen Bedingungen naturnah zu erhalten, zu pflegen und zu nutzen, um damit seine Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen nachhaltig zu sichern.
Wir empfehlen, dass vor Anstragstellung die kostenlose Beratung zum Förderinhalt und -verfahren durch einen Bezirksförster der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein in Anspruch genommen wird.
Die Zuwendungen stellen staatliche Beihilfen dar. Ein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach diesen Richtlinien besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde ist die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer mit Sitz in Bad Segeberg. Sie entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Voraussetzungen
Wer finanzielle Fördermittel in Anspruch nehmen möchte, muss diese vor Durchführung der Maßnahme schriftlich beantragen. Erst nach dem Vorliegen eines Bewilligungsbescheides oder einer Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn dürfen die ersten Aufträge zur Umsetzung des Projektes vergeben und mit der Arbeit begonnen werden. Die förderungsfähigen Kosten müssen jedoch vom Antragssteller vorfinanziert werden. Für die Antragsstellung sind die gültigen Formulare (siehe unter Download) zu verwenden.
Bitte beachten Sie auch die Zweckbindungsfristen. Mit der Förderung sind Auflagen verbunden, an die sich der Antragssteller halten muss.
Zuwendungen
Je nach Fördertatbestand, ist die Höhe der Zuwendung unterschiedlich. Die Zuwendungen werden in Form einer Anteilsfinanzierung, in der Regel zwischen 50 und 100 % der nachgewiesenen Nettokosten, berechnet. Genaue Informationen zur Förderung finden sich in der Richtlinie (siehe unter Download). Für Fragen stehen Ihnen auch gerne unsere Berater zur Verfügung.
Ablauf der Antragsstellung
Abrechnung und Prüfung nach Durchführung der Maßnahme