Abstandsauflagen

Beim Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln ist:

  • ein direkter Eintrag und ein Abschwemmen von Nährstoffen  in oberirdische Gewässer zu vermeiden und
  • dafür zu sorgen, dass kein direkter Eintrag und kein Abschwemmen von Nährstoffen auf benachbarte Flächen, insbesondere in schützenswerte natürliche Lebensräume, erfolgt.

Folgende Gewässerabstände sind nach DüV 2020, GAP, WHG einzuhalten:

Was ist ein Gewässer?

Nach § 3 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes handelt es sich bei oberirdischen Gewässern um Gewässer mit ständig oder zeitweilig in Betten fließendem oder stehendem oder aus Quellen wild abfließendem Wasser. Dieser Begriff umfasst grundsätzlich alle fließenden und stehenden oberirdischen Gewässer.

DÜV 2020:

  • 5 m ohne Düngung zwischen Ausbringungsfläche und Böschungsoberkante des Gewässers (ohne Exakttechnik).
  •  1 m ohne Düngung zwischen Ausbringungsfläche und Böschungsoberkante des Gewässers wenn Streubreite der Arbeitsbreite entspricht oder Grenzstreueinrichtung vorhanden ist (mit Exakttechnik).
  • 3 m ohne Düngung zwischen Ausbringungsfläche und Böschungsoberkante des Gewässers bei Flächen ab 5 % Hangneigung (gemessen innerhalb von 20 m zur Böschungsoberkante); zusätzlich gilt hier sofortige Einarbeitungspflicht für Düngemittel auf unbestelltem Ackerland für den Abschnitt von 3 m bis 20 m zur Böschungsoberkante; auf bestelltem Ackerflächen ist die Düngung bei Reihenkultur ≥ 45 cm Reihenabstand nur mit Untersaat oder sofortiger Einarbeitung, ohne Reihenkultur nur bei hinreichendem Pflanzenbestand bzw. Mulch-/ Direktsaat zulässig.
  • 10 m ohne Düngung zwischen Ausbringungsfläche und Böschungsoberkante des Gewässers bei Flächen ab 10 % Hangneigung (gemessen innerhalb von 20 m zur Böschungsoberkante); hier gilt eine Aufteilung der Düngegabe für den Abschnitt von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkannte, wenn der Düngebedarf mehr als 80 kg N/ha beträgt; zusätzlich gilt eine sofortige Einarbeitungspflicht für Düngemittel auf dem ganzen Schlag auf unbestelltem Ackerland.
  • Eine aktuelle zusammenfassende Grafik zu den Abstandsregelungen gemäß DüV (2020) zum Download finden Sie hier!

GAP und WHG:

Ergänzend zu diesen Auflagen gilt es, die Vorgaben nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und nach der GAP (GLÖZ 4, gültig ab 01.01.2023) zu berücksichtigen. Nach WHG wird bei landwirtschaftlich genutzten Flächen, die an Gewässer angrenzen und innerhalb von 20 m zur Böschungsoberkante (BOK) eine Hangneigung von > 5 % zum Gewässer aufweisen, ein 5 m breiter, ganzjährig begrünter Streifen zur BOK gefordert. GLÖZ 4 besagt: Es sind 3 m breite Pufferstreifen entlang von Wasserläufen einzuhalten, wo das Aufbringen von Düngemitteln, Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln verboten ist. Es stellt sich die Frage an welchen Gewässern die GLÖZ 4 Regeln umgesetzt werden muss? Dies kann über das Folgende Fließschema nach MLLEV 04.07.2023 abgeleitet werden:

Downloadmöglichkeit PDF: Anlage Fließschema Gewässer GLÖZ 4

Ausnahme: Gewässerreiche Gebiete laut Landesverordnung in Schleswig-Holstein:

Im Feldblockfinder (www.feldblockfinder.schleswig-holstein.de) sind die gewässerreichen Gemeinden einzusehen, siehe Anleitung: Downloadmöglichkeit PDF: Anleitung gewässerreiche Gemeinden. In den gewässerreichen Gemeinden reduziert sich der nach GLÖZ 4 Pufferstreifen einzuhaltende Abstand auf 1 m. Es gilt zu beachten, dass diese Ausnahmeregelung wiederum nicht in der Kulisse der mit Nitrat belasteten Gebieten (N-Kulisse) nach der Landesdüngeverordnung und nicht für die nach Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtigen Gewässer gilt. Hier gilt weiterhin der GLÖZ 4 Pufferstreifen in Höhe von 3 m.

Die nach Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtigen Gewässer sind dem Feldblockfinder (www.feldblockfinder.schleswig-holstein.de) zu entnehmen, siehe Anleitung Downloadmöglichkeit PDF: Anleitung Gewässer nach WRRL.

Die N-Gebietskulisse nach Landesdüngeverordnung Schleswig-Holstein kann hier eingesehen werden: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/feldblockfinder/index.html?lang=de#/

Ansprechpartner

  • i.V. Dr. Lars Biernat

    Grüner Kamp 15-17
    24768 Rendsburg

    Tel. +49 4331 9453-340 Mobil
    Fax keine Angabe
    lbiernat@lksh.de

    Umsetzung Düngerecht, Versuchswesen Düngung