Ausbildung im Dualen System

Die Berufsausbildung erfolgt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Dualen System, das heißt parallel in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, die durch die praktische überbetriebliche Ausbildung ergänzt wird, und in der Berufsschule.

Die Betreuung und Überwachung der Ausbildung im Agrarbereich führt die Landwirtschaftskammer als zuständige Stelle durch.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung beträgt in der Regel drei Jahre. Eine Verkürzung auf 2 Jahre ist möglich bei:

  • bestandener Abschlussprüfung in einem anderen Beruf
  • bestandenem Abitur oder Fachhochschulreife

Dann beginnt die Ausbildung in der Regel mit dem 2. Ausbildungsjahr.
Der Verkürzungsantrag ist bei Abschluss des Ausbildungsvertrages zu Beginn der Ausbildung zu stellen.

Darüber hinaus kann ein Antrag auf die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden, wenn überdurchschnittliche Leistungen in der Praxis und in der Berufsschule nachgewiesen werden.

Mindestens 2 Jahre der Ausbildungszeit müssen in einem fremden anerkannten Ausbildungsbetrieb absolviert werden. Eine Ausbildung im elterlichen Betrieb ist somit bei Verkürzung nicht möglich.

Ausbildungsvertrag
Zu Beginn der Ausbildung schließen Ausbildende und Auszubildende einen Berufsausbildungsvertrag. Eine Vorlage für den Ausbildungsvertrag ist bei dem jeweiligen Agrarberuf eingestellt. Nach dem Berufsbildungsgesetz enthält dieser Vertrag u. a. folgende Angaben:

  • Beruf, für den ausgebildet wird
  • Ausbildungsdauer, Beginn und Ende des Ausbildungsverhältnisses
  • Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden
  • Vergütungen, Sachleistungen
  • regelmäßige tägliche Ausbildungszeit, Urlaub
  • Dauer der Probezeit und Kündigungsvoraussetzungen

Von der zuständigen Stelle wird der Vertrag in ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Dies ist Voraussetzung für die Anrechnung der Ausbildungszeit.

Ausbildungsplan
Auf der Grundlage des Ausbildungsberufsbildes und des Ausbildungsrahmenplanes (siehe jeweilige Ausbildungsordnung) wird bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages für jeden Auszubildenden ein Ausbildungsplan erstellt. Dieser Plan geht von der Struktur des Ausbildungsbetriebes aus und stellt sicher, dass alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte erlernt werden können.

Zuständige Stelle für die Berufsausbildung im Agrarbereich
Die Durchführung, Betreuung und Überwachung der betrieblichen Berufsausbildung erfolgt in gesetzlichem Auftrag durch die zuständige Stelle, die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.
 

Ansprechpartner

  • Dr. Lena Voswinkel

    Grüner Kamp 15-17
    24768 Rendsburg

    Tel. +49 4331 9453-250 Mobil
    Fax
    lvoswinkel@lksh.de

    Grundsatzfragen Berufsausbildung, Ausbildungsberatung Tierwirt/in und Pflanzentechnologe/in