Ehrungen

Ehrungen für langjährige Tätigkeit

Die Landwirtschaftskammer ehrt Arbeitnehmer/innen, die langjährig hauptberuflich 25, 40 oder 50 Jahre in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft oder des Gartenbaus tätig waren.

Für die Berufs- und Branchenverbundenheit wird eine Ehrenurkunde überreicht und eine Geldprämieausbezahlt.

25 Jahre -> 150 €

40 Jahre -> 250 €

50 Jahre -> 300 €

Ehrungen für außerordentliche Leistungen

Pro Jahr können drei Arbeitnehmer/innen mit Urkunde und Geldprämie im Wert von 250 € von der Landwirtschaftskammer für außerordentliche Leistungen geehrt werden. Ausgezeichnet wird:

  • außergewöhnliches betriebliches Engagement.
  • herausragende technische oder organisatorische Problemlösungen
  • besonderes soziales Engagement.

Anmeldefrist für alle Ehrungsanträge für außergewöhnliche Leistungen ist der 15. September des laufenden Jahres.

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