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Agrarinvestitionsförderung: Bau von tiergerechten Ställen

Wer in besonders tiergerechte Ställe investieren möchte, kann die Agrarinvestitionsförderung beim MLLEV beantragen.

Noch bis zum 15. März kann eine Förderung zum Bau von tiergerechten Ställen beantragt werden. Foto: Pixabay

Das Agrarinvestitionsförderungs­programm (AFP) richtet sich an Betriebe, die Investitionen in eine besonders artgerechte Tierhaltung (Stallbau) durchführen und besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz erfüllen. Im Jahr 2023 ist eine Antragsstellung noch bis zum 15. März (Antragsfrist) möglich. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn er vollständig (mit allen erforderlichen Anlagen) und fristgerecht eingereicht wird. 

Nachdem das Landesprogramm ländlicher Raum (LPLR) um die beiden Übergangsjahre 2021 und 2022 verlängert wurde, endet der Umsetzungszeitraum des Programms aufgrund der n+3-Regelung erst  am 31. Dezember 2025. Damit können Finanzierungen bis ins Jahr 2025 nach dem derzeitigen Agrarinvestitionsförderungsprogramm erfolgen, heißt es auf der Seite des Ministeriums.

Die Fördervoraussetzungen, Förderbedingungen und die Höhe der Zuwendung aus der Förderperiode 2014 bis 2022 gelten somit auch weiterhin. Weiter Informationen finden sich auf der Webseite des Landwirtschaftsministeriums unter schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierproduktion/agrarinvestitionsfoerderung.html?nn=8761f58c-3424-4057-b2bf-ad5ac2e3b188