Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) zur Bayerischen Landesdüngeverordnung besagt, dass die bundeseinheitliche Ermächtigungsgrundlage für sämtliche Landesdüngeverordnungen und damit auch für die schleswig-holsteinische Landesdüngeverordnung nicht ausreichend ist.
Der Bund ist daher aufgefordert, zeitnah für eine rechtssichere gesetzliche Grundlage zu sorgen. Aufgrund der festgestellten fehlenden Ermächtigungsgrundlage gelten derzeit im gesamten Landesgebiet die Vorgaben der bundesrechtlichen Düngeverordnung. Verstöße gegen die verschärften Vorgaben der Landesdüngeverordnung in den roten Gebieten werden aktuell nicht vollzogen. Festgestellte Verstöße führen weder zu Kürzungen der Direktzahlungen noch zu Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Zum Schutz von Grundwasser und Gewässern wird weiterhin empfohlen, die bisherigen Vorgaben der Landesdüngeverordnung in der Düngeplanung zu berücksichtigen.
Landesdüngeverordnung Schleswig-Holstein
Aufgrund des EU-Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie musste die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der roten Gebiete (AVV GeA) auf Bundesebene angepasst werden, was eine Neuausweisung der N-Kulisse über die Landesdüngeverordnung (LDüV) in Schleswig-Holstein nach sich zog.
Die Umsetzung über die LDüV wurde Anfang November im Kabinett des Landes beschlossen und ist mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein am 18. November 2022 in Kraft getreten. Daraus ergibt sich eine Novellierung der N-Kulisse in Schleswig-Holstein, welche nun folgende Änderungen berücksichtigt:
Dies hat eine Ausweitung der N-Kulisse von 5,4% auf etwa 9,5% der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Schleswig-Holstein zur Folge.
Auf Flächen innerhalb der N-Kulisse gelten im Rahmen der Düngung stringentere Regeln als für Flächen außerhalb der N-Kulisse. Einzusehen sind die roten Gebiete über den Feldblockfinder.
Weiterführende Informationen stellt das Land in dem FAQ zur Landesdüngeverordnung zur Verfügung.
Die Landesdüngeverordnung Schleswig-Holstein ist am 23.12.2020 mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Damit gelten in der aktuell ausgewiesenen N-Gebietskulisse bestimmte Vorgaben, die über die Regelungen der Bundesdüngeverordnung hinausgehen.
Welche 7 bundeseinheitlichen Maßnahmen gelten zusätzlich ab 01.01.2021 in der ausgewiesenen N-Kulisse?
Welche drei zusätzlichen Maßnahmen sind ab 2021 in der N-Kulisse Schleswig-Holsteins einzuhalten?
Der ausführliche Gesetzestext kann unter folgendem Link abgerufen werden:
Gesetze und Verordnungen Düngung
Wo kann ich einsehen, ob meine Betriebsflächen in der N-Kulisse liegen?
Die Nitrat-Kulisse ist im Feldblockfinder des Digitalen Atlas Nord hinterlegt.
Hinweis:
Auf die Ausweisung sogenannter eutrophierter Gebiete, das sind mit Phosphor hoch bis sehr hoch belastete Gebiete, wird in Schleswig-Holstein gemäß §13 Absatz 5 DüV verzichtet. In der Folge sind bei der Düngung die Gewässerabstände – je nach Hangneigung – nach den bundesrechtlichen Vorgaben der DüV landesweit zu erhöhen.
Weitere Informationen zum Thema Gewässerabstände finden Sie hier: