
In Schleswig-Holstein setzen Angelvereine eine besondere Methode zur nachhaltigen Fischgewinnung ein: die Elektrofischerei. Ziel ist es, Laichfische wie Meerforellen zu entnehmen, um sie anschließend kontrolliert zu vermehren und die Bestände zu sichern.
Was zunächst widersprüchlich klingt – elektrischer Strom im Wasser – entpuppt sich bei fachgerechter Anwendung als eine der schonendsten und effektivsten Fangmethoden. Die Technik nutzt den Effekt, dass sich Fische in einem Gleichstromfeld zum Pluspol hinbewegen und dort kurzzeitig betäubt werden. Allerdings birgt der Umgang mit elektrischem Strom im nassen Element ein gewisses Gefahrenpotenzial für Mensch und Tier. Daher darf die Elektrofischerei ausschließlich von speziell geschultem Fachpersonal durchgeführt werden, das mit den technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen vertraut ist.
Ein solcher Schulungskurs fand im vergangenen Jahr vom 20.10. - 24.10.2025 in der Fischereischule auf dem Gelände der Landwirtschaftskammer in Rendsburg statt. Insgesamt stellten sich 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer den umfangreichen Lerninhalten. In dem mehrtägigen Kurs wurden Grundlagen wie Tierschutz, Gerätekunde, Erste Hilfe und rechtliche Vorgaben erlernt.
Diese vielfältigen Inhalte wurden an einem ganztägigen Praxistag am Gewässer vertieft. In drei Gruppen aufgeteilt, übten die Teilnehmer in der Natur den Aufbau der Geräte, die Unterweisung von Helfern, die Inbetriebnahme sowie den praktischen Fangeinsatz.
Am letzten Kurstag stand die Prüfung an: Die Teilnehmenden mussten ihr Wissen sowohl schriftlich als auch praktisch unter Beweis stellen. Alle bestanden erfolgreich und erhielten im Anschluss den sogenannten Bedienungsschein. Dieser ist – dank einer bundesweiten Absprache der Länderfischereireferenten – in ganz Deutschland gültig.
Wer Elektrofischerei ausüben möchte, muss neben dem Bedienungsschein auch einen gültigen Fischereischein mit Marke, eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde, einen Zulassungsschein sowie einen Fischereierlaubnisschein mit sich führen.

Die Kombination aus elektrischen Strom im Wasser ist selten eine gute Idee. Im Falle der Fischerei stellt sich die Situation ein wenig anders dar. Bei richtiger Ausübung zählt diese Form der Fischerei zu den schonendsten Methoden, um Fischen habhaft zu werden. Es wird der Effekt ausgenutzt, dass Fische sich im Gleichstromfeld zum Pluspol bewegen. In Schleswig-Holstein werden unter anderem Meerforellen zur Laichfischgewinnung mit anschließender Vermehrung von Angelvereinen entnommen.
Ein gewisses Gefahrenpotenzial bietet der Umgang mit elektrischen Strom im nassen Element und darf deshalb nur von speziell geschultem Personal durchgeführt werden.
Zu diesem Zweck bietet die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein jedes Jahr einen Lehrgang zum Erwerb des Bedienungsscheins für die Elektrofischerei an. In diesem Jahr fand er vom 7. bis 11. Oktober statt. 18 Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellten sich den umfangreichen Lerninhalten. Theoretische Kenntnisse über den Aufbau eines Spannungsfeldes im Wasser, die Wirkung von Strom auf den Fisch, gerätetechnische Grundlagen, Tierschutz, Rechtsgrundlagen, Erste Hilfe bei Stromunfällen, Unfallverhütungsvorschriften und die Betreuung der gefangenen Fische wurden an drei Tagen im Klassenraum der Fischereischule vermittelt. Diese vielfältigen Theorien wurden anschließend an einem ganzen Praxistag am Gewässer untermauert. Dafür übten, die in drei Gruppen aufgeteilten Teilnehmer, in der Natur den Aufbau der Geräte, die Unterweisung von Helfern, die Inbetriebnahme sowie den praktischen Fangeinsatz.
Schließlich wurde das Erlernte in einer schriftlichen sowie in einer praktischen Prüfung angewendet. Alle Teilnehmer legten ihre Prüfung erfolgreich ab und bekamen im Nachgang den Bedienungsschein ausgehändigt. Dieser ist, aufgrund einer Absprache der Länderfischereireferenten, in ganz Deutschland gültig.
Zur Anwendung der Elektrofischerei muss der Elektrofischer den Bedienungsschein, einen Fischereischein mit gültiger Marke, die Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde, einen Zulassungsschein sowie einen Fischereierlaubnisschein bei sich führen.