Düngung erlaubt? Sperrfristen beachten!

Durch die Düngeverordnung und Landesdüngeverordnung unterscheiden sich die Sperrzeiten für die unterschiedlichen Düngemittel und zu den einzelnen Kulturen deutlich voneinander. Eine übersichtliche Darstellung der unterschiedlichen Sperrfristen ist in den folgenden Abbildungen dargestellt.

Hier können Sie die Sperrfristenkalender als anschauliche Grafik herunterladen!

 

Antrag auf Verschiebung der Sperrfrist

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für einzelne Kulturen eine Verschiebung der Aufbringungssperrfrist gemäß § 6 Absatz 10 Düngeverordnung beantragt werden.
Das aktuelle Antragsformular sowie die einzuhaltende Ausschlussfrist finden Sie nachfolgend:
Antragsformular zur Verschiebung der Sperrfrist herunterladen 

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:
Zuständige Behörde für die Bearbeitung und Genehmigung der Anträge ist das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Schleswig-Holstein (LLnL).
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist daher direkt an die für Ihren Betrieb zuständige Außenstelle des LLnL zu senden. 
Link Kontaktdaten und regionale Zuständigkeiten der LLnL-Außenstellen  
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an das LLnL:
•    Telefon: +49 4347 704-777 
•    E-Mail: endo-sh@llnl.landsh.de

 

Antrag auf Ausbringung von belastetem Wasser

Hier können Sie den Antrag auf Ausbringung von belastetem Wasser innerhalb der Sperrzeiten herunterladen!

Die Anträge werden zentral im Düngedezernat bearbeitet und können auch digital per Mail als unterschiebenes PDF-Dokument an das Funktionspostfach von ENDO-SH (endo-sh@llnl.landsh.de) gesendet werden.

 

Düngung und Witterung/ Ausbringungsverbot

  • Stichwort Ausbringungsverbot

→ Düngung verboten (stickstoff / phosphathaltige Düngemittel, wie u.a. Mineraldünger, flüssige Wirtschaftsdünger, Festmist, Kompost, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenschutzmittel),
     wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist.

  • Stichwort schneebedeckter Boden

→ Als schneebedeckt gilt ein Boden, dessen Oberfläche durch Schneeauflage nicht mehr zu erkennen ist.
    Auf diesen Flächen und Teilflächen eines Schlages darf kein  Dünger ausgebracht werden.

Alleinige Ausnahme:
→ Eine Ausnahme gibt es alleinig für Kalkdünger mit einem Gehalt von weniger als 2 % Phosphat.
     Diese dürfen auch auf gefrorenen Boden aufgebracht werden, soweit ein Abschwemmen in oberirdische Gewässer oder auf benachbarte Flächen nicht zu besorgen ist.

Festmist von Huf-oder Klauentieren/Kompost

→ Flächen außerhalb der N-Kulisse: Die Sperrfrist endet mit Ablauf des 15. Januars

→ Flächen in der N-Kulisse: Die Sperrfrist endet mit Ablauf des 31. Januars

Generell darf auch die Aufbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost nicht mehr wie in der alten Düngeverordnung auf
(z. B. mit einer Zwischenfrucht) bewachsenem Boden erfolgen, sofern der Boden gefroren ist!
→In jedem der oben genannten Applikationsbedingungen muss eine schriftliche Düngebedarfsermittlung vor der Düngung vorliegen.
→ Daneben muss spätestens 14 Tage (NEU ab 1. Januar 2025) nach der Düngung die Düngedokumentation vorgelegt werden können.
    Umfasst die Art und Menge der eingesetzten Düngemittel, mindestens für Ngesamt, Nverfügbar und P) für jeden Schlag und jede Bewirtschaftungseinheit

Verstöße in diesem Zusammenhang führen zu einer Kürzung der für die Konditionalität relevanten Zahlungen und sind bußgeldrelevant.
→ Informationen zu den nach Düngeverordnung 2020 gültigen Gewässerabständen finden Sie hier:
    https://www.lksh.de/landwirtschaft/duengung/abstandsauflagen-lagerkapazitaeten/

→ Informationen zu den nach Landesdüngeverordnung 2020 gültigen Regelungen finden Sie hier:
   https://www.lksh.de/landwirtschaft/duengung/landesduengeverordnung/

 

Broschüre der Kammer: Richtwerte für die Düngung 2026

Die 30. Ausgabe der Richtwerte für die Düngung soll wie aus den vergangenen Auflagen gewohnt, ein verlässliches und hilfreiches Nachschlagewerk für die Einhaltung des Düngerechts sein. Auch Empfehlungen für eine bedarfsgerechte Düngung nach Ausarbeitung der Landwirtschaftskammer und etliche praktische Beispiele sind in dieser Broschüre zu finden.

Wie auch im vergangenen Jahr ist diese Broschüre ebenfalls als E-Book erhältlich. Für die Nutzung können ein handelsüblicher E-Book-Reader oder entsprechende Apps zur Nutzung von E-Books auf dem Smartphone oder Computer verwendet werden.

  • Die Printversion ist zum Preis von 11 €/Stück zzgl. MwSt. zu bestellen unter sheinrich@lksh.de
  • Die digitale Version (E-Book) kann zum Preis von 9,99  €/Stück inkl. MwSt. hier bestellt werden:
    xinxii

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt
Grüner Kamp 15-17
24768 Rendsburg