Untersuchung auf Kartoffelzystennematoden
Als gefährliche Schaderreger der Kartoffel gelten weltweit Kartoffelzystennematoden. Deshalb gehören sie zu den sogenannten Quarantäne-Schaderregern und werden im Pflanzenschutz besonders streng geregelt.Kartoffelzystennematoden sind mikroskopisch kleine Fadenwürmer. Sie zählen zu den wirtschaftlich bedeutendsten Schädlingen im Kartoffelanbau in Europa. Es treten zwei Arten auf:
Die Anerkennung von Pflanzkartoffeln nach der Pflanzkartoffelverordnung setzt voraus, dass die Anbaufläche frei von Kartoffelzystennematoden ist. Diese Bedingung ist durch eine amtliche Untersuchung vor dem Auspflanzen nachzuweisen. Die Entnahme der Bodenproben darf nur von einem verpflichteten/vereidigten Probenehmer vorgenommen werden. Dieser ist für die korrekte Ziehung der Proben und für die Angaben auf den ausgefüllten Protokollbögen verantwortlich.
Bitte ziehen Sie rechtzeitig vor der schlechten Witterung Ihre Proben, damit die Ergebnisübermittlung vor dem Pflanzen erfolgt. Schleswig-Holstein ist nicht frei von Kartoffelzystennematoden!
Das Ziel sollte sein, die Flächen zwei Jahre vor dem Pflanzen der Kartoffeln zu beproben.
Sobald die ersten Flächen für das Anbaujahr 2026 und/oder 2027 bekannt sind, senden Sie bitte den beigefügten Antrag vollständig ausgefüllt an die Landwirtschaftskammer in Heide per E-Mail oder per Fax an Frau Grimm (E-Mail: agrimm@lksh.de oder Fax: 0481 85094 49).
Die Verteilung der Materialien und Abholung der Proben erfolgt durch Herrn Pohlmann (Kreise Dithmarschen, Nordfriesland) und Frau Lange (Kreise Herzogtum-Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg, Stormarn und die Kreisfreien Städte).
Informationen hierzu folgen!