In Schleswig-Holstein ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich in den letzten Jahren auf über 15.500 gewachsen. Grund dafür ist der Strukturwandel in vielen landwirtschaftlichen Betrieben. Die Bedeutung der Themen Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung nimmt zu und die Wichtigkeit der Passung zwischen Stelle und Beschäftigten wächst.
Betriebsleiter/innen sollten im Vorfeld einer Stellenausschreibung gut durchdenken, wie die Stelle der zukünftigen Fachkraft aussehen soll. Die Entwicklung der Arbeitsplatzbeschreibung und des Stellenprofils ist das A und O der Mitarbeitersuche. Nur wer selber weiß, wofür man Unterstützung braucht, kann am Ende die optimale Besetzung finden. Fragen, die bei Erstellung einer Stellenbeschreibung helfen, können wie folgt lauten:
Es empfiehlt sich, das Familienteam und andere Mitarbeiter in den Prozess mir einzubinden. Auch sollte die Aufgabenbeschreibung, die Minimalanforderungen und den Gehaltsrahmen schriftlich fixiert und im Prozess immer wieder überdacht werden. Dadurch wird die Stellenausschreibung konkreter. Eine gute Aussendarstellung des Betriebes ist außerdem hilfreich, um interessierten Kandidaten ein Bild vom Arbeitsplatz zu vermitteln.
Die Suche sollte dort erfolgen, wo potentielle Bewerber/innen auch zu finden sind. Eine Anzeige bei der Agentur für Arbeit oder eine Inserat in einer Fachzeitschrift sind neben seriösen Stellenplattformen im Internet nicht zu vernachlässigen.
Auch das Bewerbungsgespräch solltedurchdacht und strukturiet ablaufen und nicht unter Zeitdruck erfolgen.
Wenn eine neue Mitarbeiterin/ein neuer Mitarbeiter eingestellt wurde, ist eine gut organisierte Einarbeitungszeit eine Gelingensbedingung für ein langfistiges Miteinander, Stichwort Onboarding. Sie dient einerseits dazu, fachliche Anforderungen zu erklären, andererseits hilft sie dem neuen Mitarbeitenden dabei den Betrieb mit seinen Gepflogenheiten kennenzulernen und als Teammitglied integriert zu werden.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind trägerunabhängige Beratungsstellen, die Arbeitgeber/innen in ihrer Region bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen unterstützen. In ihrer Lotsenfunktion informieren sie Betriebe ua. über Zuständigkeiten und Fördermöglichkeiten und beraten bei Einstellung und anderen Fragen.
Die Ansprechpartner/innen für Ihre Region finden Sie auf der Seite des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung unter diesem Link Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber. Ein gutes Netzwerk und Erfahrung in der Thematik zeichnen die Berater/innen der EAA aus.
Auf der Tagesordnung des zweitägigen Seminars standen Workshops, die sich mit den Themen „Was würde passieren, wenn die Arbeitnehmerberatung wegfällt?“ oder „Wie würde eine ideale Arbeitnehmerberatung aussehen?“ befassten. Der wertvolle Austausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen der verschiedenen Landwirtschaftskammern wird regelmäßig vom Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) organisiert – zur Förderung, Verbesserung und Weiterentwicklung der Arbeitnehmerberatung vor Ort. Weitere Inhalte des Seminars waren Beiträge externer Referenten, die sich mit Themen wie „Interessante Urteile aus dem Arbeitsrecht und deren Auswirkungen auf den Agrarbereich“ beschäftigten.
Angesichts der Bedeutung der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, befassen sich die Landwirtschaftskammern auch mit der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in berufsständischen Fragen. Ein Hauptziel ist die Gestaltung nachhaltiger Arbeitsverhältnisse und die Fachkräftesicherung in den Grünen Berufen. Dabei wird auch auf einen neutralen Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Wert gelegt. (Text: Rainer Göhl, LWK RLP)
Informationen zur Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund finden Sie hier.