Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LKSH) hat im Norden Fehmarns ein weiteres Auftreten des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers (Saperda candida) festgestellt. Die Larvenfunde wurden im September dieses
Jahres zwischen Puttgarden und Johannisberg gemacht und nach amtlicher Untersuchung bestätigt. Betroffen sind Weißdornpflanzen in einem Knick an der K63. Damit ist erneut ein Befallsherd des Quarantäneschädlings nachgewiesen worden, der
vollständig getilgt werden muss.
Ausgehend von den befallenen Pflanzen ergeben sich zwei neue Befallszonen mit einem Radius von jeweils 200 Metern. Diese liegen
zwischen drei Befallszonen, in denen der Schädling in der Vergangenheit bereits erfolgreich getilgt wurde. Eine Erweiterung des bestehenden begrenzten Gebietes ist daher nicht erforderlich (siehe dazu auch aktuelle Allgemeinverfügung).
Weitere Fäll- und Rodemaßnahmen ab Jahresbeginn
Um den Befall zu tilgen, müssen im kommenden Jahr zusätzliche Fäll- und Rodemaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu wird eine aktualisierte Allgemeinverfügung veröffentlicht, die unter anderem eine Karte mit den bisherigen und neuen Befallszonen sowie Regelungen für den Umgang mit Wirtspflanzen im abgegrenzten Gebiet enthält. Alle Wirtspflanzen innerhalb der neu festgelegten Befallszonen werden in den kommenden Monaten gerodet. Betroffen sind Knicks, Alleebäume entlang der K63 sowie Gehölze auf einem Privatgrundstück. Auch in bereits früher getilgten Befallszonen sind ergänzende Arbeiten erforderlich, um Wurzelschosser und
Sämlinge der Wirtspflanzen konsequent zu entfernen und diese Bereiche dauerhaft
frei von potenziellen Wirten zu halten. Die Maßnahmen erfolgen im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst der LKSH.
Kompensationspflanzungen sind vorgesehen. Das Befallsgebiet und dessen Umgebung werden weiterhin regelmäßig kontrolliert – unter anderem mit speziell ausgebildeten Spürhunden und Lockstofffallen.
Hintergrund: Warum diese Maßnahmen notwendig sind
Der Rundköpfige Apfelbaumbohrer (Saperda candida) stammt aus Nordamerika und ist seit 2019 in der EU als Quarantäneschädling gelistet (Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 und Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072). Der Käfer
befällt völlig gesunde Obstbäume – unter anderem Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume und Quitte – sowie Zier- und Wildgehölze wie Weißdorn, Schlehe, Cotoneaster, Feuerdorn und die auf Fehmarn häufig vorkommende Schwedische Mehlbeere. Die Larven legen tiefe Bohrgänge im Holz an, die zum Absterben der Bäume führen können.
Da weder natürliche Gegenspieler noch chemische Bekämpfungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, kann der Schädling nur durch die Rodung und Vernichtung der Wirtspflanzen in den Befallszonen getilgt werden. Das Auftreten auf Fehmarn ist
derzeit das einzige bekannte Vorkommen in Europa. Eine Verschleppung auf das Festland würde im Obstbau erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Entsprechend hoch wird das pflanzengesundheitliche Risiko für Deutschland und die EU eingeschätzt.
Mithilfe der Bevölkerung notwendig
Um weitere Befallsstellen frühzeitig zu identifizieren und eine Ausbreitung zu verhindern, bittet der amtliche Pflanzenschutzdienst ausdrücklich um Unterstützung aus der Bevölkerung.
Wichtige Hinweise:
• In den Befallszonen und der Pufferzone dürfen derzeit keine Wirtspflanzen
(z. B. Apfel, Kirsche, Birne und Pflaume) gepflanzt werden.
• Die Verbringung von Holz und Wirtspflanzen aus der Pufferzone ist nur mit
amtlicher Genehmigung möglich.
• Beim Auftreten typischer Symptome – etwa kreisrunde Ausbohrlöcher (8–9
mm Durchmesser) am Stamm oder „Genagsel“ (Holzspäne und Larvenkot)
am Stammfuß – besteht Meldepflicht.
Verdachtsfälle bitte melden an:
Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Grüner Kamp 15–17, 24768 Rendsburg
Ansprechpartner: Stephan Monien
Tel.: 04331 / 9453-390
E-Mail: smonien@lksh.de
Verantwortlich für den Pressetext:
Dr. Laura Maxi Stange Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Telefon: 04331 / 9453-109 E-Mail: lmstange@lksh.de
