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Naturschutzgebiet „Moore im Tielenautal“geplant - Infoveranstaltung am 1. Juli 2026

Dithmarschen soll ein wertvolles Stück Natur dauerhaft gesichert werden ...

Moorfrösche

Moorfrösche in Schleswig-Holstein. Quelle: Landesamt für Umwelt

Das Dörplinger und das Österborsteler Moor in der Tielenauniederung gehören deutschlandweit zu den wenigen Relikten noch regenerierbarer Hochmoorkomplexe. Moorlebensräume sind in den vergangenen 150 Jahren durch Entwässerung und Nutzung drastisch zurückgegangen. Schleswig-Holstein gilt als moorreiches Bundesland und hat damit eine besondere Verantwortung für den Erhalt und die Wiederherstellung dieser schützenswerten Lebensräume.

In dem circa 385 Hektar großen geplanten Naturschutzgebiet mit seinem Mosaik aus verschiedenen eng verzahnten Lebensräumen mit degenerierten Hochmoorflächen, Sumpf- und Röhrichtlebensräumen sowie angrenzenden Grünländern und Fließgewässerabschnitten leben zahlreiche bedrohte und seltene Arten. Zu diesen gehören Moorfrosch, Bekassine, Kreuzotter, zahlreiche Libellenarten, verschiedene Seggenarten, Gagelstrauch oder Wollgras, die an die extremen Bedingungen des Hochmoors angepasst sind.

Das geplante Naturschutzgebiet liegt im Bereich des Europäischen Vogelschutzgebiets Eider-Treene-Sorge-Niederung und hat somit auch eine besondere Bedeutung für Brut- und Rastvögel. Die Region ist über das geplante Gebiet hinaus wenig durch Barrieren wie große Straßen, sichtbare Leitungen oder Industrie zerschnitten. Daher können die Tiere zwischen den Teilbereichen wandern und ihre Lebensräume sind miteinander vernetzt.
Um die genannten Aspekte dauerhaft zu sichern, bereitet das Landesamt für Umwelt (LfU) im Auftrag des Umweltministeriums Schleswig-Holstein nun die Ausweisung als Naturschutzgebiet vor. Im Rahmen der Ausweisung wird eine Verordnung erarbeitet. Diese enthält Verhaltensregeln, die dem Schutzzweck dienen, einen großflächigen Hochmoorkomplex zu erhalten. Die Naturschutzgebiets-Verordnung mit ihren präzisen Schutzregelungen ist das wirksamste Mittel zum Schutz der Landschaft, der Arten und Lebensgemeinschaften.

In der bisherigen Vorbereitungsphase wurde zunächst ein Schutzwürdigkeitsgutachten erstellt, das den naturschutzfachlichen Wert des Gebiets belegt. Um die Belange der Betroffenen im Gebiet zu verstehen und abwägen zu können, wurden Austauschgespräche geführt. Daraufhin wurde ein Verordnungsentwurf mit Abgrenzungs- und Übersichtskarten erarbeitet. Der nächste Schritt ist die Einleitung des Rechtsetzungsverfahrens, das mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs beginnt. Träger öffentlicher Belange, EigentümerInnen, FlächennutzerInnen und alle anderen Interessierten haben die Möglichkeit, sich schriftlich zum Verordnungsentwurf zu äußern. Die abgegebenen Stellungnahmen werden im LfU gelesen und beantwortet.


Zur Vorbereitung dieses Verfahrensschritts lädt das LfU alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung ein:

Am Mittwoch, den 1. Juli 2026, um 18 Uhr
im Pahlazzo, Hauptstraße 27, 25794 Pahlen

Es werden die naturschutzfachlichen Besonderheiten des Gebiets, der Inhalt und der Aufbau des Verordnungsentwurfs sowie der Ablauf des weiteren Ausweisungsverfahrens vorgestellt. 

Hier ist der Link zur Broschüre: Der Weg zum Naturschutzgebiet, Herausgeber: Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein