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Foto: hamonazaryan1/Pixabay

Das Bundesverfassungsgericht hat das damalige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Mit der Reform des Grundsteuergesetzes wurden die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt und die Grundsteuer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fortentwickelt. Für die Land- und Forstwirtschaft wenden alle Bundesländer die gleiche Regelung an, das sogenannte Bundesmodell. Das Finanzamt erstellt einen Bescheid über den neuen Grundsteuerwert und über einen Grundsteuermessbetrag. Auf dieses Verfahren hat die Landwirtschafskammer keinen Einfluss

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