Aktuelles

Aufhebung der Verordnung Stoffstrombilanz

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 07.Juli 2025 ist die Verordnung zur „Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung“ in Kraft getreten.

Ein Gülle-Grubber auf dem Feld

Landwirte sind nicht mehr verpflichtet, eine Stoffstrombilanz zu erstellen. Foto: Peter Lausen, Landwirtschaftskammer SH

Damit ist die StoffBilV seit dem 08. Juli 2025 rechtswirksam aufgehoben.

Die entsprechende Mitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/056-stoffstrombilanzverordnung_bundesgesetzblatt.html

Mit der Aufhebung der StoffBilV entfällt auch die Pflicht zur Aufbewahrung  § 7 Absatz 2 StoffBilV. Mit in Kraft treten der Aufhebungsverordnung ist kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr verpflichtet, eine Stoffstrombilanz zu erstellen.

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