Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) fordert, dass sich alle Mitarbeiter/innen, die Lebensmittel herstellen, behandeln, verarbeiten oder in den Verkehr bringen, regelmäßig im Bereich der Lebensmittelhygiene schulen.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie und Ihre Mitarbeiter/innen die gesetzlichen Anforderungen.
Inhalte:
Die Teilnehmer/innen erhalten im Nachgang an die Veranstaltung die erforderliche Bescheinigung über die Folgebelehrung nach
§ 43 Abs. 4 IfSG.
Referentin: Katja Fiehler, LKSH
Dauer: 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Ort: Online
Ansprechpartnerin: Katja Fiehler, Tel.: 04331 8414-15, kfiehler@lksh.de
Anmeldung: Landwirtschaftskammer, Tel.: 04331 9453-212, seminare@lksh.de
Anmeldefrist: 20.02.2026
Teilnahmebeitrag: 30 €/Person
Teilnahmebedingungen:www.lksh.de/de/aktuelles/agrarterminkalender/teilnahmebedingungen/