Teilnahmebedingungen für Seminare der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Hinweis zu Corona-Bedingungen:
Die Seminare der Landwirtschaftskammer werden unter besonderer Beachtung der aktuellen Infektionsschutz-und Hygienevorschriften zum Schutz vor dem Coronavirus (SARS-CoV-2) durchgeführt. Mit der Einladung werden Sie hierüber informiert. Eine Teilnahme ist nur unter Beachtung der notwendigen Verhaltensregeln möglich.“
Aus Planungs- und Vorbereitungsgründen ist eine Anmeldung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn notwendig. Sofern freie Teilnehmerplätze vorhanden sind, sind auch kurzfristige Anmeldungen möglich. Anmeldungen für die Seminare der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LK SH) erfolgen in schriftlicher Form per Fax, Post, E-Mail oder über das Inter netportal der Landwirtschaftskammer (www.lksh.de). Für den Post- oder Faxweg nutzen Sie bitte das beiliegende Anmeldeformular.
Die Lehrgangskosten der LK SH beinhalten die Verpflegung mit Seminargetränken und bei ganztägigen Veranstaltungen ein Mittagessen. Eine Verrechnung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen ist nicht möglich. Die Abmeldung von bereits gebuchten Veranstaltungen ist bis zu 7 Tage vor Beginn grundsätzlich kostenfrei. Erfolgt die Abmeldung 6 bis 4 Tage vorher, sind 50 Prozent der Seminarkosten zu entrichten. Bei kurzfristigen Absagen (3 Tage vorher oder später) und bei Nichtanwesenheit ohne Abmeldung erfolgt eine volle Berechnung der Seminarkosten. Für Lehrgangsreihen gelten Sonderregelungen.
Anmeldungen von Personen aus privaten Betrieben der Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein werden bei Seminaren, die aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein (MELUND) und der EU (ELER) gefördert werden, vorrangig berücksichtigt. Bei freien Seminarplätzen werden Anmeldungen von Personen, die im öffentlichen Dienst oder in einem anderen Bundesland tätig sind, nach dem Datum des Einganges der Anmeldung bei der LK SH berücksichtigt.
Programmänderungen, Absagen und Verschiebungen von Veranstaltungen, insbesondere bei zu geringer Anmeldezahl, bleiben der LK SH vorbehalten. Von Seiten der LK SH kann für die Teilnehmer/innen im Rahmen der Veranstaltung keine Haftung über- nommen werden. Dies gilt auch für möglicherweise durch Absage eines Lehrgangs entstandene Schäden.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenvorschriften. Wenn Sie sich für eine Veranstaltung der LK SH anmelden, werden Ihre personenbezogenen Daten nur für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung (z. B. Benachrichtigung über Teilnahme oder Ausfall einer Veranstaltung, Abrechnungszwecke, Erstellung einer Teilnahmebescheinigung/eines Namensschildes, Abwicklung des Zahlungsverkehrs) verarbeitet. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nur, soweit dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.
Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass aus den angegebenen Daten eine Teilnehmerliste erstellt wird, die in der Veranstaltung ausgelegt wird und auf der Sie durch Unterzeichnung Ihre Teilnahme bestätigen. Eine Weitergabe der Teilnehmerliste an Veranstaltungsteilnehmer erfolgt nur, wenn Sie hierfür Ihre Zustimmung erklärt haben.
Für die Bildung von Fahrgemeinschaften teilen wir auf Nachfrage von Teilnehmer/innen Namen und Telefonnummern von Teilnehmer/innen mit, die dafür ihr Einverständnis erklärt haben.
Mit Ihrem Einverständnis bieten wir Ihnen die Möglichkeit, auch zukünftig über neue Veranstaltungsangebote der LK SH informiert zu werden. Diese Einwilligung können Sie jederzeit telefonisch (Tel. +49 4331 9453-212), schriftlich (LK SH, Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg) oder per E-Mail (seminare@lksh.de) widerrufen. Ergänzend verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung im Internet (www.lksh.de).
Hinsichtlich der angebotenen Lehrgänge der DEULA bzw. anderer Partner gelten die Geschäftsbedingungen dieser Bildungsanbieter.