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Anerkennung einer Ausbildungsstätte für Fischwirtinnen und Fischwirte

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein prüft die Eignung einer Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin. Es gibt zwei Fachrichtungen: Aquakultur und Binnenfischerei sowie Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei.

Der frisch anerkannte Ausbildungsbetrieb bei strahlendem Sonnenschein in Maasholm. Foto: Gabriele Witt, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Frank Eli, Ausbildungsberater Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei und Lehrkraft Fischereischule Rendsburg, hat vor Kurzem in Maasholm einen Betrieb anerkannt. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass der Betrieb haupterwerblich arbeitet und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird. Die ergibt sich aus der Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin.

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