Ausbildungsberuf Tierwirt/in

Tierwirte sind Spezialisten für die Zucht, Pflege und Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere sowie für die Gewinnung hochwertiger Nahrungsmittel.

Ausbildungsinhalte:

  • Nutztiere versorgen, beobachten und pflegen
  • Futterrationen berechnen und zusammenstellen
  • Maschinen, Stalltechnik und Geräte bedienen und warten
  • Hygiene-, Qualitäts-, Umwelt- und Tierschutzbestimmungen umsetzen
  • Schwerpunktthemen aus den Bereichen Rinder- und Schweinehaltung, Geflügelhaltung, Schäferei und Imkerei

Fachrichtungen:

  • Rinderhaltung
  • Schweinehaltung
  • Geflügelhaltung
  • Schäferei
  • Imkerei

Voraussetzungen:

  • Freude am Umgang mit Tieren
  • Interesse an biologischen Vorgängen
  • Spaß am Umgang mit Technik und Elektronik
  • Fitness und körperliche Arbeit

Ausbildungsvergütung:

Je nach Ausbildungsjahr zwischen 858,00 € und 972,00 € brutto im Monat

Berufsschule:

Die Ausbildung zum Tierwirt erfolgt in verschiedenen Fachrichtungen.

Fachrichtungen Rinder- und Schweinehaltung

Berufsbildende Schulen des Landkreises Wittenberg – Europaschule –
- BbS Wittenberg, Berufsschulzentrum -
Mittelfeld 50
06886 Lutherstadt Wittenberg/Sachsen-Anhalt
Tel.: +49 3491 4205-0
Fax: +49 3491 4205-77
E-Mail: wittenberg.bbs@t-online.de
www.bbs-wittenberg.de



Fachrichtungen Geflügelhaltung und Schäferei

Berufsbildende Schulen des Landkreises Saalekreis Standort "Carl Wentzel"
Delitzscher Str. 45
06112 Halle/Sachsen-Anhalt
Tel.: +49 345 5754-610
Fax: +49 345 5754-616
E-Mail: kontakt.cw@bbs-saalekreis.bildung-lsa.de
www.bbs-saalekreis.bildung-lsa.de

In Schleswig-Holstein kann von Auszubildenden im Beruf Tierwirt der Fachrichtungen Schäferei sowie Rinder- und Schweinehaltung auch der Berufsschulunterricht mit den landwirtschaftlichen Auszubildenden besucht werden, die Berufsschulstandorte sind beim Agrarberuf Landwirt unter dem Punkt „Berufsschulen“ eingestellt.

Es gilt Folgendes zur Überbetrieblichen Ausbildung:

In der Fachrichtung Schäferei sind zwei überbetriebliche Ausbildungen von jeweils 14 Tagen im 2. und 3. Ausbildungsjahr im LVZ Futterkamp vorgeschrieben. Die Ausbildungsbetriebe in Schleswig-Holstein sind über diese Regelung informiert. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn der Berufsschulbesuch in Sachsen-Anhalt erfolgt.

In der Fachrichtung Rinderhaltung ist eine einwöchige überbetriebliche Ausbildung im LVZ Futterkamp vorgeschrieben. Diese Maßnahme muss bis zum Ende der Ausbildungszeit erfolgreich abgeschlossen sein. Diese Verpflichtung gilt beim Berufsschulbesuch in Sachsen-Anhalt oder in Schleswig-Holstein gleichermaßen.

In der Fachrichtung Schweinehaltung ist bislang eine einwöchige überbetriebliche Ausbildung im LVZ Futterkamp vorgeschrieben. Diese Maßnahme muss bis zum Ende der Ausbildungszeit erfolgreich abgeschlossen sein. Dies gilt sowohl für Auszubildende, die die Berufsschule in Sachsen-Anhalt besuchen, als auch für Auszubildende mit Berufsschulbesuch in Schleswig-Holstein.

Für neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse in der Fachrichtung Schweinehaltung ab dem Ausbildungsjahr 2022/2023 ist der Besuch von beiden überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen (ÜAS I und ÜAS II) verpflichtend. Dies gilt sowohl für Auszubildende, die die Berufsschule in Sachsen-Anhalt besuchen, als auch für Auszubildende mit Berufsschulbesuch in Schleswig-Holstein.

Tätigkeitsfeld:

Landwirtschaftliche Betriebe, Tierzuchteinrichtungen, Versuchsbetriebe, Besamungsstationen

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten:

Ansprechpartnerin

  • Dr. Lena Voswinkel

    Grüner Kamp 15-17
    24768 Rendsburg

    Tel. +49 4331 9453-250 Mobil
    Fax
    lvoswinkel@lksh.de

    Grundsatzfragen Berufsausbildung, Ausbildungsberatung Tierwirt/in und Pflanzentechnologe/in