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Sperrfrist zur Düngung beachten

Nach der Düngeverordnung ist eine Düngung im Herbst mit N-haltigen Düngemitteln ausschließlich für die Kulturarten Winterraps, Feldfutter, Zwischenfrüchte sowie Wintergerste nach einer Getreidevorfrucht mit bis zu 60 kg Gesamt-N/ha oder 30 kg NH4-N/ha zulässig (Achtung: Abweichung innerhalb der N-Kulisse). Diese Ausnahmeregelung für die Ackerflächen ist zeitlich begrenzt und endet jährlich mit dem Ablauf des 01. Oktobers.

Foto: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Innerhalb der N-Kulisse beginnt die Sperrfrist für die Düngung mit N-haltigen Düngemitteln von Grünland, Dauergrünland und mehrjährigen Feldfutterbau am 01. Oktober. Außerhalb der N-Kulisse beginnt die Sperrfrist dieser Kulturarten am 01. November.

Eine detaillierte Übersicht zu den Sperrfristen außerhalb und innerhalb der N-Kulisse ist hier https://www.lksh.de/landwirtschaft/duengung/duengung-erlaubt-sperrfristen/ zu finden.