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Düngung aktuell: Die ersten N-Gaben in der Saison 2022 sind ausgebracht

Düngerechtlich ist allerdings auch die Vorsaison 2021 im Hinterkopf zu behalten. Zum 31.03.22 sind einige Datenzusammenfassungen für das vorangegangene Düngejahr (2021), nach Maßgabe der Anlage 5 Düngeverordnung zu erarbeiten, die im Rahmen einer CC-Kontrolle geprüft werden:

Die ersten N-Gaben sind in Schleswig-Holstein ausgebracht. Foto: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

  • der gesamtbetriebliche Düngebedarf für N und P resultierend aus den schlagspezifischen Düngebedarfsermittlungen;
  • der gesamtbetriebliche Düngereinsatz für N und P (Gesamt-N, verfügbarer N-Anteil, Phosphat) resultierend aus der schlagspezifischen Düngedokumentation;
  • die Dokumentation der Weidehaltung;
  • die Berechnung der betriebsindividuellen 170 kg N-Obergrenze nach § 6 (4) (DüV)

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer unter https://www.lksh.de/landwirtschaft/duengung/duengedokumentation/