Aktuelles

Rechnungspflicht ab 2027

Angaben für den elektronischen Rechnungsversand übermitteln

Darstellung KI generiert

Liebe Kundinnen und Kunden,

ab dem 01.01.2027 stellt der Gesetzgeber den Rechnungsversand im Geschäftsbereich verpflichtend um. (§ 14 Abs. 1 und 2 UStG)

Damit wir Ihnen Ihre Rechnungen auch in Zukunft reibungslos und digital zustellen können, brauchen wir Ihre Unterstützung: 

Bitte teilen Sie uns Ihre zentrale E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang mit.

Laden Sie dazu einfach unser Formular  herunter und senden Sie es ausgefüllt an folgende E-Mail-Adresse: formular@lksh.de

Vielen Dank für Ihre Mithilfe